Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Viel besser als Zypries

Peter, Thursday, 01.07.2004, 16:53 (vor 7890 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Auch nicht das Wahre :-: von Nikos am 01. Juli 2004 13:12:49:

Sie will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Väter, die die Klärung ihrer Vaterschaft auch vor Gericht durchsetzen könnten, von dem Verbot ausgenommen werden. Da ein Gerichtsverfahren viel Unruhen in die Familien trage, "kann es im Einzelfall besser sein, wenn die Tests erst einmal heimlich durchgeführt werden", so Werwigk-Hertneck

Demnächst aus der Abteilung "Politikerinnen in der Pubertät":
Beschuldigte dürfen fliehen, wenn sie die Klärung ihrer Schuld auch vor Gericht durchsetzen könnten!

Was hat das mit Vaterschaftstests zu tun? Die Ministerin befuerwortet ein Verbot von Vaterschaftstests gegenueber Aussenstehenden, aber nicht gegenueber den rechtlichen Vätern. Beschuldigte duerfen dagegen immer ihre Schuld vor Gericht bezweifeln.

wenn ich meine Frau beim Seitespringen erwische
Die Möglichkeit "Schatz, ich war sechs Monate ununterbrochen ins Ausland, du kannst nicht im Dritten Monat Schwanger von mir sein.."

Beide Fälle setzen heute schon die Zweijahresfrist in Gang, innerhalb der du deine Vaterschaft anzweifeln musst.

Und es kommt zu keine Unruhen in der Familie? Wenn das Kind von einem anderen ist? Na ja, das glaube ich nicht.

Das ist beim Seitensprung ja auch nicht sicher. Lieber erstmal privat nachgucken, als solche Sachen an die öffentliche Glocke hängen. Vielleicht ist das Kind, trotz Seitensprung, ja auch vom Vater, und es kehrt wieder Ruhe ein in die Familie.

Gruss,

Peter


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