Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es ging um den Versorgungsausgleich

Norbert, Friday, 04.06.2004, 18:23 (vor 7917 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Gerüchte von Odin am 04. Juni 2004 15:01:25:

Hat jemand auch von der Story gehört?

habe ich heute zufällig in einem Fersehsender gesehen:
Ein Mann der seit 24 Jahren von seiner Ehefrau geschieden war, muss nach deren Tod für den Witwer (die Frau hatte wieder geheiratet) Unterhalt bezahlen.

Das ist eindeutig ein Fake. Der Unterhaltsanspruch erlischt bereits ab der nächsten Hochzeit.

Nein, das ist kein Fake. Es handelte sich aber um einen Sonderfall. Ich kann Dir die genauen Zusammenhänge nicht mehr nennen. Ich hab noch im Kopf, daß es sich um einen besonderen Ehevertrag gehandelt hat der eine Versorgung der Expartnerin regelte und dann, nach deren Tod, auf den Witwer überging.

Hi
IMHO ging es um einen Beamten im höheren Dienst.
Der Versorgungsausgleich( Pension ) wurde bei der Scheidung geregelt.
Aus dem Anteil für die inzwischen verstorbene Exgattin, erhält der neue Ehemann einen Anspruch auf Witwerrente.
Der Beamte hatte aber angenommen, dass ihm der ganze Anspruch wiedergegeben werden würde, also die Abtretung aus dem Versorgungsausgleich rückgängig gemacht würde. Er hat die Klage aber verloren.

Es geht somit nicht direkt um Unterhaltszahlungen, auch wenn man dieses so interpretieren könnte.

Ob dieses nun wiederum mit der Gerechtigkeitsempfinden übereinkommt, bleibt offen.

Durch den frühen Tod der Frau spart vor allem der Staat.

Gruß
Norbert


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