Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gerüchte

Peter, Friday, 04.06.2004, 18:21 (vor 7917 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Gerüchte von Odin am 04. Juni 2004 15:01:25:

Ein Mann der seit 24 Jahren von seiner Ehefrau geschieden war, muss nach deren Tod für den Witwer (die Frau hatte wieder geheiratet) Unterhalt bezahlen.

Das ist eindeutig ein Fake. <a

Nein, das ist kein Fake. Es handelte sich aber um einen Sonderfall. Ich kann Dir die genauen Zusammenhänge nicht mehr nennen.

Wie ich gehoert habe, ging es um folgendes.
Ein Mann A und eine Frau A liessen sich scheiden. Im Rahmen des Versorgungsausgleich wurden die Haelfte der Rentenansprueche, die Mann A erarbeitet hatte waehrend der Ehe mit Frau A, von Mann A an Frau A uebertragen. Frau A heiratete spaeter Mann B. Nachdem sie gestorben war, erhielt Mann B eine Witwerrente aus den Rentenanspruechen von Frau A. Wenn es Mann B nicht gegeben haette, dann waeren die Rentenansprueche zurueck an Mann A gefallen.

Mann A klagte nun, dass die von ihm erarbeiteten Rentenansprueche nicht an Mann B gehen sollten, sondern an ihn zurueckfallen sollten, weil seine Arbeit nicht an Mann B gehen sollte. Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil kann man so oder so sehen, ich kenne die Begruendung nicht.

Gruss,

Peter


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