Email vom Familienministerium erhalten...
Sehr geehrter Herr...,
ich habe Ihre elektronische Mail vom 15. Mai 2004 zur Beantwortung erhalten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, wie der Name schon sagt, nicht nur für Frauen zuständig, sondern auch für Männer - als Jungen, als Familienväter und als Ältere. Doch auch in seiner Funktion als Frauenministerium ist es für die Gleichstellung von Frauen und Männer zuständig. Die Bundesregierung hatte deshalb bei Amtsantritt die Abteilung "Frauenpolitik" in die Abteilung "Gleichstellung" umgewandelt.
Diese Abteilung hat u.a. die Aufgabe, die politische Strategie des "Gender Mainstreaming" innerhalb der Bundesregierung umzusetzen. Dabei geht es darum, das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männern zu überprüfen. Gender Mainstreaming verpflichtet somit jeden, der an der Gestaltung politischer Konzepte und Maßnahmen beteiligt ist, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern zu orientieren, unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft.
Ziel dieses Ansatzes ist die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie vom Grundgesetz gefordert wird.
Soweit die geschlechtspezifischen Analysen zeigen, dass ein Geschlecht (Männer oder Frauen) benachteiligt wird, müssen gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden.
Der Name des Frauenministeriums wurde deshalb beibehalten, weil es in der Regel die Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind:
- Frauen verdienen durchschnittlich nur 70 % des Einkommens von Männern
- nur 11 % der abhängig beschäftigten Frauen sind in Führungspositionen, Männer sind fast doppelt so häufig als solche dort zu finden
- Frauen sind besonders stark von der mangelhaften Vereinbarkeit von Familie und Beruf betroffen, und weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiographien auf, die sich im Alter in geringeren Renten niederschlagen.
Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 wird das Sorgerecht nicht mehr ausschließlich den Müttern zugesprochen. Nach der "Rechtstatsächlichen Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts" von Prof. Dr. Roland Proksch entscheiden 75,54 % aller Eltern nach ihrer Scheidung, dass sie die gemeinsame Sorge über ihr Kind behalten wollen. Die hohe Zahl belegt, dass die gemeinsame Sorge das bei Scheidung übliche Sorgemodell in der Bevölkerung geworden ist. Die Eltern erkennen in der gemeinsamen Sorge die bessere Alternative, als Eltern miteinander zufrieden stellende Regelungen in Bezug auf ihre Kinder zu treffen.
Die Frage, ob eine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen vorliegt, wenn Frauen Waffendienst leisten dürfen, aber nicht müssen und demzufolge auch keinen zivilen Ersatzdienst leisten, ist wiederholt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts behandelt und verneint worden. Dass Frauen in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden, beruht auf einer Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a GG. Durch Änderung des Grundgesetzes vom 19.12.2000 wurde das in Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG bisher enthaltene Verbot, dass Frauen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten dürfen, dahingehend abgeändert, dass Frauen auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass Frauen künftig Wehrdienst leisten können, Männer jedoch weiterhin der allgemeinen Wehrpflicht unterliegen.
Was die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht auch für Frauen anbelangt, ist zu beachten, dass Frauen bereits heute den weitaus größten Teil der freiwillig erbrachten sozialen Leistungen in unserer Gesellschaft verrichten. Dieses außerordentliche Engagement z.B. in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Selbsthilfegruppen wird ergänzt durch weitere Pflegeleistungen in der Familie. Auch heute noch erfüllen Frauen erfahrungsgemäß einen größeren Anteil der Aufgaben in der Kindererziehung und in der Pflege.
Eine allgemeine Dienstpflicht auch für Frauen wäre daher kein überzeugender Beitrag zur Gleichberechtigung. Sie würde nicht etwa bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ausgleichen, sondern die existierenden Benachteiligungen von Frauen verstärken.
Aus Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ergibt sich, dass eine Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechtes - zumindest im Bereich der unmittelbaren Geltung von Grundrechten wie der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zulässig ist.
Der Staat ist - anders als Privatpersonen oder private Unternehmen - unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Daher kommt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung eine Differenzierung nach dem Geschlecht wegen des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes grundsätzlich nicht in Betracht.
Eine pauschale Anknüpfung an das Geschlecht nur auf Grund der statistisch unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern wäre kein sachlicher Grund für eine Differenzierung, da die Ursachen für unterschiedliche Lebenserwartung nicht zwingend biologisch sondern auch in hohem Maße von der allgemeinen Lebensgestaltung, der Art der Berufstätigkeit etc. abhängen. Es gibt zahlreiche Frauen, die eine geringe Lebenserwartung haben und zahlreiche hochaltrige Männer.
Die von Ihnen benannten Unterschiede hinsichtlich der Lebenserwartung sowie der gesundheitlichen Versorgung von Männern und Frauen machen deutlich, wie wichtig eine geschlechterdifferenzierende Sichtweise in der Medizin ist. Um dieses Ziel zu erreichen ist die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips ein vielversprechender Weg. Vor dem Hintergrund unseres pluralistischen Gesundheitssystems, das insbesondere gekennzeichnet ist durch die Strukturen der Selbstverwaltung, können die Maßnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Bereich vor allem Impulswirkung haben und richtungweisend sein. Die Weiterentwicklung gesundheitlicher Angebote und Leistungen, z.B. zur Krebsfrüherkennung, ist dann eine Aufgabe aller Beteiligten und wird wesentlich davon abhängen, inwieweit es gelingt, die Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens zu motivieren, zukünftig geschlechtergerechte Gesundheitsforschung, Prävention und Versorgung vorzunehmen. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001 herausgegebene Frauengesundheitsbericht ist als erster Schritt zu sehen in die Richtung einer geschlechtssensiblen Gesundheitspolitik, bei der die Bedeutung des Geschlechts systematisch für Frauen und Männer berücksichtigt wird. Mit weiteren Projekten, die speziell die Lebenssituation von Männern zum Inhalt haben, wird zudem ein verstärkter Blick auf die Gesundheitsprobleme von Männern gerichtet. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen des BMFSFJ liegt dabei in der Umsetzung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes und betrifft die Bereiche Familienplanung und Sexualaufklärung. Hier sind u.a. folgende, im Zusammenwirken mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführte, Projekte zu erwähnen: eine Studie zu Gesundheitsproblemen von Jungen, ein Film incl. Beiheft für Väter im Kreißsaal sowie eine Jungenbroschüre zur Sexualaufklärung. Vor einiger Zeit begonnen hat die wissenschaftliche Untersuchung "Männer-Leben" zum Familienplanungsverhalten von Männern. Sie soll als Ergänzung der bereits abgeschlossenen Studie "Frauen-Leben" eine Datenlücke in diesem bisher frauendominierten Bereich schließen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern als eine wichtige Aufgabe. Noch immer zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede beim Berufswahlverhalten zum Nachteil von Mädchen und jungen Frauen in den technisch-naturwissenschaftlichen Bereichen, so dass hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Diesen Differenzen begegnet die Bundesregierung mit Maßnahmen, die die Veränderung traditioneller Rollenbilder, die Balance von Familienleben und Arbeitswelt und die Überwindung bestehender geschlechtsspezifischer Nachteile für Frauen und Männern zum Ziel haben.
Die Mädchen sollen sich am Girls´Day - Mädchen-Zukunftstag insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe anschauen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung fehlen gerade in Naturwissenschaft und Technik in naher Zukunft Fachkräfte.
Besonders die Vertreter/innen der Wirtschaftsverbände und Kammern betonen, dass nur eine zielgruppengerechte Ansprache von Mädchen dem drohenden Fachkräftemangel gerade in diesen Berufsfeldern entgegen wirken kann, weil sich zusätzlich zu den weiterhin bestehenden, durch den Geburtenrückgang aber sinkenden Bewerbungen von jungen Männern deutlich mehr Mädchen für diese Berufe bewerben müssten.
Zudem zeigen nicht nur Erkenntnisse durch wissenschaftliche Studien sondern auch Äußerungen von Mädchen bei gemischten Aktionstagen, dass Mädchen in gleichgeschlechtlichen Zusammenhängen einen besseren Zugang zu technischen und naturwissenschaftlichen Inhalten und Tätigkeiten haben.
Auch Projekte der Jungenarbeit werden als komplementärer Ansatz geschlechtsbezogener Arbeit etabliert.
Geschlechtshomogene Maßnahmen und Angebote sind notwendig, um die Geschlechterthematik in die "allgemeinen" koedukativen Angebote und Maßnahmen inhaltlich wie strukturell zu integrieren. Dabei werden mädchenspezifische Angebote durch jungenspezifische ergänzt.
In Hamburg und Aachen gibt es erste Projekte, die es den Jungen ermöglichen, sozialpflegerische Berufe zu erkunden.
Für ein bundesweites Projekt Boy´s Day wäre es notwendig, vorher die Sichtweisen und Zielstellungen zu klären. Machte man aus dem "Girls´Day" einen "Girls' und Boys' Day", wäre die Gefahr sehr groß, dass aus dem Aktionstag ein ganz "normaler" Berufsorientierungstag wird und die Zielstellung verwischt wird.
Der Girls´Day als ein mädchen- und technikorientierter Berufsorientierungstag ist nur ein (besonderes) Angebot unter den vielen Initiativen und Projekten zur Berufswahlorientierung von Jugendlichen insgesamt in und außerhalb der Schule, die ja weiterhin zur Verfügung stehen und von Mädchen als auch Jungen genutzt werden. Dieser eine Tag nimmt in der Palette der allen Jugendlichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Berufserkundung und -beratung den Jungen "nichts weg", sondern eröffnet Mädchen neue Wege zu einer Erweiterung ihres Berufswahlspektrums im Interesse aller.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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- Email vom Familienministerium erhalten... -
Christian,
03.06.2004, 18:14
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
XRay,
03.06.2004, 20:48
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
Magnus,
03.06.2004, 22:12
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
XRay,
04.06.2004, 20:10
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
Odin,
06.06.2004, 19:20
- genau genommen.... -
Odin,
06.06.2004, 19:24
- Re: genau genommen.... -
Joseph ,
12.06.2004, 02:21
- Re: genau genommen.... - Odin, 12.06.2004, 19:39
- Re: genau genommen.... -
Joseph ,
12.06.2004, 02:21
- genau genommen.... -
Odin,
06.06.2004, 19:24
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
Odin,
06.06.2004, 19:20
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
XRay,
04.06.2004, 20:10
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
Magnus,
03.06.2004, 22:12
- Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral -
Martin,
03.06.2004, 22:21
- Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral -
Manfred,
03.06.2004, 22:36
- Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral -
Eugen Prinz,
04.06.2004, 02:32
- Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral - Andreas, 04.06.2004, 02:34
- Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral -
Eugen Prinz,
04.06.2004, 02:32
- Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral -
Manfred,
03.06.2004, 22:36
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... - michail, 03.06.2004, 23:07
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... - Jeremin, 04.06.2004, 02:15
- Re: Email vom Familienministerium erhalten... -
XRay,
03.06.2004, 20:48