Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch

Max, Tuesday, 25.05.2004, 12:54 (vor 7927 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Odin am 24. Mai 2004 23:38:26:

Hi Odin,

daß die Sache in diesem Fall so und nicht anders ausgegangen ist: Reine Glückssache. Der fälschlich beschuldigte Vater hatte eben einen besonnenen Richter erwischt.

In der Süddeutschen vom Wochenende gab es einen Artikel über 13 völlig unschuldig Angeklagte aus dem Pas de Calais, deren Familien gerichtlicherseits auseinandergerissen worden sind, die ihre Arbeit verloren haben, die von ihrem sozialen Umfeld verstossen worden sind und von denen sich einer während der U-Haft das Leben genommen hat - und nur, weil eine einzige Frau das Blaue vom Himmel runtergelogen hat. Das ist ein Fall, der momentan zwar in Frankreich für Furore sorgt, der aber verblüffende Parallelen zum Wormser Prozess aufzeigt.

Angesichts dieser Vorfälle plädiere ich zum wiederholten Male dafür, sich einfach damit abzufinden, daß nicht jede Tat gerichtlicherseits geahndet werden kann. "In dubio pro reo" wird gerade in solchen Fällen leider auch für wirkliche Täter gelten müssen. That´s life.

Freundlicher Gruß - Max


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