Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Einstiegseinkommen von Frauen bei der Bundeswehr

Hetzi, Tuesday, 04.05.2004, 16:13 (vor 7948 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Einstiegseinkommen von Frauen bei der Bundeswehr von Garfield am 04. Mai 2004 12:23:29:

Hallo Hetzi!
Ich fürchte, mit einer Klage würde man da nicht weit kommen. Wehrpflichtige Männer bekommen den niedrigen Wehrpflicht-Sold, weil sie eben wehrpflichtig sind. Frauen bekommen ihn nicht, weil sie nicht wehrpflichtig, sondern freiwillig beim Bund sind.
Es läuft also letztendlich wieder auf die Ungerechtigkeit hinaus, daß nur Männer wehrpflichtig sind, Frauen jedoch nicht. Dagegen hat es bereits Klagen gegeben, die aber gescheitert sind.

Es ist immer wichtig zu sehen, mit welcher Begründung abgelehnt worden ist. Im Falle der ungleichen Bezahlung bei der Bundeswehr (wenn sie wirklich stattfindet) sollte eigentlich das Arbeitsrecht greifen und da ist der Grundsatz der geichen Einstellungsbedingungen verwirklicht.

Zumindest ist es ein neuer Punkt auf meiner Diskiminierungsliste, wenn sich die ungleiche Bezahlung bestätigt.

Hetzi


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