Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Andreas, Wednesday, 21.04.2004, 16:21 (vor 7961 Tagen)

Kölner Gericht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die seit Juli 2003 geltende Praxis der Einberufung zur Bundeswehr in einer Grundsatzentscheidung als rechtswidrig eingestuft. Sie sei willkürlich, da sie gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoße, urteilten die Richter.

Ein wichtiges Kriterium sei, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen werde. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (Az: 8 K 154/04). Bereits zuvor hatten die Kölner Richter in einem Eilverfahren entschieden, die derzeitige Regelungen zur Einberufung verstießen gegen das Prinzip der Gleichbehandlung und das Grundgesetz.

Verheiratete Wehrpflichtige werden seit fast einem Jahr nicht mehr einberufen. Dies gilt auch für Männer, die älter als 23 Jahre sind oder bei der Musterung nicht in die ersten beiden Tauglichkeitsstufen fallen.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3212914_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1_BAB,00.html

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

hetzi, Wednesday, 21.04.2004, 16:27 (vor 7961 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Andreas am 21. April 2004 13:21:47:

Ein wichtiges Kriterium sei, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen werde. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (Az: 8 K 154/04). Bereits zuvor hatten die Kölner Richter in einem Eilverfahren entschieden, die derzeitige Regelungen zur Einberufung verstießen gegen das Prinzip der Gleichbehandlung und das Grundgesetz.

Meinen die Richter hier nur die Gleichberechtigung unter den an sich Wehrpflichtigen (also alle Männer), oder doch auch Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen?

Ist auf jedenfall gut dass mal Bewegung in die Sache kommt.

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Bruno, Wednesday, 21.04.2004, 16:31 (vor 7961 Tagen) @ hetzi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von hetzi am 21. April 2004 13:27:20:

Bei der einseitigen Wehrpflicht nur für Männer überhaupt noch das Wort Gerechtigkeit in den Mund zunehmen ist natürlich blanker Zynismus. Aber du hast recht. Gut das mal Bewegung in die Sache kommt.

Gruß

Bruno

Gleichberechtigung ist ewtas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Emmalein, Wednesday, 21.04.2004, 16:57 (vor 7961 Tagen) @ hetzi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von hetzi am 21. April 2004 13:27:20:

Hi, Hetzi,

hier geht es nur darum, dass alle Wehrpflichtigen gleich behandelt werden sollen; es geht nicht darum, dass die Wehrpficht generell rechtswidrig ist.

Ich fürchte, auch das Kölner Vewaltungsgericht hat weniger Macht als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ja in seinen Augen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht trotz Artikel 3 festgesetzt hat.

Die Wehrpflicht auf dem Klageweg abzuschaffen, funktioniert also nicht.

Besser wäre es, von den militärischen Erfordernissen auszugehen. Wehrpflichtige können den Grossteil der heutigen Aufgaben der Armee sowieso nicht mehr übernehmen. Für das meiste, beispielsweise für einen Einsatz in Afghanistan, braucht man gut ausgebildete Fachkräfte. Diese Fachkräfte lassen sich in der kurzen Zeit des Wehrdienstes sowieso nicht ausbilden. Andere Länder haben das verstanden und sind trotz abgeschaffter Wehrpflicht militärisch recht erfolgreich bei ihren Operationen (GB, USA z. B.).

Vielleicht lassen sich ja auch die Parteien dafür gewinnen, die Wehrpflicht abzuschaffen - hier könnte man mit dem Argument der Gleichberechtigung arbeiten,auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Sache schon mal anders gesehen hat. Einzelne politische Aktivitäten in der Richtung gab es ja zumindest in den kleinen Parteien wie etwa der FDP und den Grünen schon häufiger, nur richtig durchgesetzt haben die sich nie.

Auf jeden Fall: Der Klageweg funktioniert nicht.

Es grüsst freundlich
das Emmalein

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Hetzi, Wednesday, 21.04.2004, 18:14 (vor 7961 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Emmalein am 21. April 2004 13:57:03:

Hi, Hetzi,
hier geht es nur darum, dass alle Wehrpflichtigen gleich behandelt werden sollen; es geht nicht darum, dass die Wehrpficht generell rechtswidrig ist.
Ich fürchte, auch das Kölner Vewaltungsgericht hat weniger Macht als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ja in seinen Augen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht trotz Artikel 3 festgesetzt hat.
Die Wehrpflicht auf dem Klageweg abzuschaffen, funktioniert also nicht.

Das sehe ich etwas optimistischer. Soweit ich weiß, ist die letzte Klage vor dem Verfassungsgericht dazu vor der Einführung von Soldatinen gewesen. Damals hat die Argumentation noch funktioniert, dass nur Männer den Anforderungen eines Soldaten entsprechen können. Seit Frauen der Soldatenberuf offensteht, hat sich da meinem Empfinden nach etwas grundlegendes geändert.

Das Urteil wird vermutlich in Revision gehen, denn ansonsten würde es doch bedeuten, dass absofort jeder erfolgreich gegen eine Einberufung Rechtsmittel einlegen könnte. Dann wird man sehen was dabei rauskommt!

Hat jemand einen Link auf ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrpflicht nur für Männer? Wenn die Urteilsbegründung auf der früheren Unmöglichkeit von weiblichen Soldaten aufbaut, dann besteht Hoffnung! Ein neues Urteil müsste dann zumindest eine neue Begründung zur Beibehaltung der alten Ungerechtigkeit liefern, oder die Ungleichbehandlung unterbinden.

Ansonsten hats du recht, dass der politische Weg zur Umstellung auf ein Berufsheer leichter sein dürfte.

Hetzi

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

reinecke54, Wednesday, 21.04.2004, 19:27 (vor 7961 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Hetzi am 21. April 2004 15:14:01:

Das sehe ich etwas optimistischer. Soweit ich weiß, ist die letzte Klage vor dem Verfassungsgericht dazu vor der Einführung von Soldatinen gewesen. Damals hat die Argumentation noch funktioniert, dass nur Männer den Anforderungen eines Soldaten entsprechen können. Seit Frauen der Soldatenberuf offensteht, hat sich da meinem Empfinden nach etwas grundlegendes geändert.

Stimmt leider nicht. Frau Limbach hat die Klagen lange
herumliegen lassen, und wollte sie noch gegen ende ihrer
praesidentschaft entscheiden. Aber der berg kreist und
gebiert eine maus. Aus der langen ueberlegung ist eine
simple knappe ablehnung geworden (ohne verhandlung).

Die argumente des AG Duesseldorf wurden einfach vom tisch
gewischt, die richter wie dumme jungen abgekanzelt.

Pressemitteilung hier:

Nach der Senatsentscheidung über den Vorlagebeschluss des LG Potsdam
zur Wehrpflicht (siehe Pressemitteilung Nr. 45/2002 vom 10. April 2002)
hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auch
einen Vorlagebeschluss des Amtsgerichts (AG) Düsseldorf für unzulässig
erklärt.

Das AG Düsseldorf hatte sich der Auffassung des LG Potsdam
angeschlossen und darüber hinaus vertreten, die Beschränkung der
Wehrpflicht auf Männer verstoße gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG.

Die Kammer hat die Unzulässigkeit auch dieser Vorlage festgestellt. Das
AG Düsseldorf hat sich weder mit den früheren Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht
nur für Männer noch mit den zustimmenden Äußerungen in der Literatur
auseinandergesetzt. Auch den Umstand, dass Art. 12 a GG gleichen
Verfassungsrang genießt wie Art. 3 GG hat das AG nicht problematisiert.

Beschluss vom 27. März 2002 - Az. 2 BvL 2/02 -

Karlsruhe, den 11. April 2002

Entscheidungen der gerichts im internet:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Ferdi, Thursday, 22.04.2004, 02:15 (vor 7961 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von reinecke54 am 21. April 2004 16:27:28:


Hallo guten Abend!

Da haben wir es wieder! Fröhliches Gesetzeverbiegen. "Jusoterik", neues Fach der Jurisprudenz.

Das AG Düsseldorf hatte sich der Auffassung des LG Potsdam
[quote]angeschlossen und darüber hinaus vertreten, die Beschränkung der
Wehrpflicht auf Männer verstoße gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG.
[/quote]

Die Richter des AG Düsseldorf konnten wenigstens noch lesen! Die waren von PISA wohl noch nicht betroffen.;-) In dem Artikel steht nämlich in glasklarem Deutsch ganz unmissverständlich:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und nun der Artikel 12:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Bis hierhin kann ich das mit meiner Logik noch prima nachvollziehen. So wie er da steht widerspricht der 12 nicht dem 3. Aber jetzt kommt das, dem ich nicht mehr folgen kann: Das Anhängsel, gewissermassen der Blinddarm des Artikels 12, der Artikel 12a:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, . . . . .usw

Der weitere Text ist für das, worauf ich hinauswill, nicht wichtig.

Ich behaupte nun als jusoterischer Laie aufgrund meiner persönlichen Logik: Der Artikel 3 war zuerst da. Man hätte sich mit dem Artikel 12a (dem Anhängsel) also garnicht erst befassen dürfen, denn das verstösst ja schon gegen den Art. 3. Man hätte also, wenn man die Männerwehrpflicht korrekt hätte einführen wollen, den Artikel 3 entsprechend ändern müssen. Da der Artikel 3 aber bereits Verfassungsrang hatte und in Kraft war, als der 12a in Kraft gesetzt wurde, ist dieser Vorgang bereits grundgesetzwidrig und damit bis zum heutigen Tage nichtig.

Auch den Umstand, dass Art. 12 a GG gleichen
Verfassungsrang genießt wie Art. 3 GG hat das AG nicht problematisiert.

Wieso gleicher Verfassungsrang? In Wahrheit ist es doch so, dass Art. 12a voll greift, so als ob Art. 3 garnicht existierte. Wer angesichts dieses Faktums davon schwafelt, dass der 12a den gleichen Verfassungsrang hat wie der 3, dem kann ich nur jedwede Gedankenlogik aberkennen. Allein schon die Männerwehrpflicht als "Allgemeine" Wehrpflicht zu bezeichnen ist in meinen Augen ein PISA-reifes Armutszeugnis.

Gruss,
Ferdi

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

reinecke54, Thursday, 22.04.2004, 11:52 (vor 7960 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Ferdi am 21. April 2004 23:15:34:

Man muss auch noch artikel 19 absatz 2 in betracht ziehen:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Ich denke, die wehrpflicht in artikel 12a tastet artikel 1
(wuerde des menschen), artikel 3 (gleichheit) und artikel
12 (zwangsarbeit) in ihrem wesensgehalt an. Der artikel 12a
haette gar nicht eingefuehrt werden duerfen - wenn es nach
der logik ginge ...

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Emmalein, Thursday, 22.04.2004, 14:24 (vor 7960 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von reinecke54 am 22. April 2004 08:52:09:

Man muss auch noch artikel 19 absatz 2 in betracht ziehen:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Ich denke, die wehrpflicht in artikel 12a tastet artikel 1
(wuerde des menschen), artikel 3 (gleichheit) und artikel
12 (zwangsarbeit) in ihrem wesensgehalt an. Der artikel 12a
haette gar nicht eingefuehrt werden duerfen - wenn es nach
der logik ginge ...

Hmm, reinicke,

aber ich weiss nicht, ob man gegen so einen Artikel klagen kann!

Dieser Artikel (12 a) fällt aus der Logik des Grundgesetzes heraus, das ist wahr, aber ebenso wahr ist, dass alle Artikel des Grundgesetzes den gleichen Rang haben.

Nun wundert es mich, dass da zwei widersprüchliche Artikel ko-existieren.

Wie ist das rein rechtlich zu werten? Gibt es hier vielleicht Jura-Studenten, die sich intensiv mit Verfassungsrecht beschäftigen?

Es grüsst fragend
das Emmalein

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

reinecke54, Thursday, 22.04.2004, 17:01 (vor 7960 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Emmalein am 22. April 2004 11:24:14:

aber ich weiss nicht, ob man gegen so einen Artikel klagen kann!

Das geht schon. Auch mit einer 2/3-mehrheit
kann das parlament das GG nicht so aendern,
dass grundrechte in ihrem wesensgehalt
angetastet werden (verfassungswidrige
verfassungsnorm). Eine klage vor dem
verfassungsgericht waere dann moeglich.
Es wurden auch schon (in den 70ern?) klagen
gegen 12a eingereicht. Die wurden auch
verhandelt, aber abschlaegig beurteilt.
Das konnte nur mit einer gehoeringen portion
juristischer rabulistik geschehen. Der
zeitgeist spiel eine grosse rolle.

Haette das verfassungsgericht das akzeptiert,
wenn das parlament einen artikel 3A eingefuehrt
haette:

Artikel 3A: Juden tragen einen Judenstern.

oder einen artkel 12B:

Artikel 12B: Neger vom vollendeten achzehnten
Lebensjahr koennen zum lebenslaenglichen Zwangsdienst
auf Baumwollfeldern herangezogen werden.

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Hetzi, Thursday, 22.04.2004, 20:58 (vor 7960 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von reinecke54 am 22. April 2004 14:01:26:

Artikel 12B: Neger vom vollendeten achzehnten
Lebensjahr koennen zum lebenslaenglichen Zwangsdienst
auf Baumwollfeldern herangezogen werden.

Da hast du doch glatt noch einen wichtigen § zur Änderung vergessen. Es brauch noch zusätzlich eine Erwähnung im Artikel 4 Abs 3 der Europäische Menschenrechtskonvention, wohnach die für schwarze verpflichtende Dienstleistung auf Baumwollfelder nicht als Zwangsarbeit zu gelten hat. Somit ist auch klar, dass in deinem Artikel 12B nicht von Zwangsarbeit die rede sein darf. Ich würde einen neutraleren Begriffe wie Dienstleistung als Ersatz vorschlagen.

Hetzi

PS: Ja in Art 4 Abs 3b der Europäische Menschenrechtskonvention steht, dass die Wehrpflicht nicht als Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit gilt!

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Andreas, Thursday, 22.04.2004, 12:00 (vor 7960 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Ferdi am 21. April 2004 23:15:34:

Hallo Ferdi,

vor allem wird es auch problematisch, wenn man die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts mal konsequent zu Ende denkt. Wenn also vollständig miteinander kollidierende Grundrechte in der Verfassung erlaubt sind, weil sie denselben Verfassungsrang haben, dann könnte der Gesetzgeber ja irgendwann auf die Idee kommen, den Artikel 5 (freie Meinungsäußerung) einfach dadurch abzuschaffen, indem er einen weiteren Artikel X einführt mit dem Wortlaut: "Niemand hat das Recht auf freie Meinungsäußerung." Dann muß man nur noch erklären, daß beide Artikel 5 und X denselben Verfassungsrang haben. Damit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.

viele Grüße
Andreas

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

pit b., Wednesday, 21.04.2004, 20:39 (vor 7961 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Emmalein am 21. April 2004 13:57:03:

Hi, Hetzi,
hier geht es nur darum, dass alle Wehrpflichtigen gleich behandelt werden sollen; es geht nicht darum, dass die Wehrpficht generell rechtswidrig ist.
Ich fürchte, auch das Kölner Vewaltungsgericht hat weniger Macht als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ja in seinen Augen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht trotz Artikel 3 festgesetzt hat.

Falls du du die Klage von April 2002 meinst, hier hat das BVerG gar nichts entscheiden! Es hat die Vorlage der KLage auf Grund von formalen MÄngeln als Unzulässig abgelehnt.
Ich hab mir sagen lassen dass im Grunde jede Klage aus diesem Grund abgelehnt werden könnte, da man immer formale Mängel findet, wenn man nur lange genug danach sucht.
Das BVerG war - und das kann man bei so einer grundsätzlichen Frage wie der geschlechtlichen Gleichbehandlung wirklich behaupten - einfach nicht willens ein Urteil zu fällen.
Ich sehe das Positiv indem ich vermute dass das BVerG sich einfach nicht in der Lage sah zu gunsten der WEhrpflicht zu urteilen aber eben auch nicht willens dagegen zu urteilen. Sowas sollte einem in einer Möchtegern-Demokratie wie Deutschland nicht weiter wundern allerdings vernichtet das mein Vertrauen in das Rechtssystem.

Die Wehrpflicht auf dem Klageweg abzuschaffen, funktioniert also nicht.

OK, so könnte man das auch ausdrücken.

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

XRay, Thursday, 22.04.2004, 00:16 (vor 7961 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Emmalein am 21. April 2004 13:57:03:

Hi, Hetzi,
hier geht es nur darum, dass alle Wehrpflichtigen gleich behandelt werden sollen; es geht nicht darum, dass die Wehrpficht generell rechtswidrig ist.
Ich fürchte, auch das Kölner Vewaltungsgericht hat weniger Macht als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ja in seinen Augen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht trotz Artikel 3 festgesetzt hat.
Die Wehrpflicht auf dem Klageweg abzuschaffen, funktioniert also nicht...

---------
Diese Logik ist nicht ganz richtig.
Es geht darum, dass eine "Auswahlwehrpflicht" keine
"allgemeine Wehrpflicht" ist.
Okok, dass Frauen nicht müssen widerspäche dem auch, doch das
gibt das Grundgesetz irgendwie schon her. Im Grunde widerspricht
sich hier das Grundgesetz selbst.
Die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen aber, die
z.B. verheiratete von der Wehrpflicht ausschliesst, dürfte
jedenfalls nichts mehr mit "allgemeiner Wehrpflicht" zu tun haben
und ich sehe nicht, wie die Verfassung interpretiert werden könnte,
um das zu rechtfertigen.

Ich verweise auch auf
index.php?id=23156

dort heisst es unter anderem:
"Nach der der dpa vorliegenden Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags spitzt sich die Frage zu, wie die im Grundgesetz verankerte
allgemeine Wehrpflicht noch verwirklicht werden kann, wenn immer weniger
Rekruten eingezogen werden. Die Umwandlung in eine "Auswahlwehrpflicht"
sei mit Blick auf den "Grundsatz der gleichen Lasten für alle" verfassungswidrig."

dpa-meldung

Natürlich nicht!

pit b., Wednesday, 21.04.2004, 20:28 (vor 7961 Tagen) @ hetzi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von hetzi am 21. April 2004 13:27:20:

Meinen die Richter hier nur die Gleichberechtigung unter den an sich Wehrpflichtigen (also alle Männer), oder doch auch Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen?

Natürlich nicht!
Der Grundsatz "Männer müssen, Frauen dürfen" verstösst doch in keiner WEise gegen irgend eine Gleichbehandlung.

neues Forum

Der Bachelor, Thursday, 22.04.2004, 00:17 (vor 7961 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Andreas am 21. April 2004 13:21:47:

Kölner Gericht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Frauen bei der Bundeswehr. Pit und Joachim, auf gehts.
Erklärt den Schnarchnasen mal, wo's lang geht.


http://f51.parsimony.net/forum203655

Re: neues Forum

Odin, Thursday, 22.04.2004, 01:37 (vor 7961 Tagen) @ Der Bachelor

Als Antwort auf: neues Forum von Der Bachelor am 21. April 2004 21:17:47:

Kölner Gericht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Frauen bei der Bundeswehr. Pit und Joachim, auf gehts.
Erklärt den Schnarchnasen mal, wo's lang geht.

http://f51.parsimony.net/forum203655

In dem Forum geht aber um "Frauen in der Bundeswehr", nicht um die Männerwehrpflicht. Gegen Frauen in der Bundeswehr ist ja wohl überhaupt nichts einzuwenden.

Re: neues Forum

Sven74, Thursday, 22.04.2004, 02:00 (vor 7961 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: neues Forum von Odin am 21. April 2004 22:37:30:

In dem Forum geht aber um "Frauen in der Bundeswehr", nicht um die Männerwehrpflicht. Gegen Frauen in der Bundeswehr ist ja wohl überhaupt nichts einzuwenden.

Grundsätzlich nicht. Sie müssen aber auch wirklich produktiv sein und nicht wie die überwiegende Anzahl unserer Profiwintersportlerinnen in Wirklichkeit Berufssportlerinnen sein, welche zwar als Berufssoldatinnen gelten, eine Karserne aber wohl nur während ihrer Ausbildung gesehen haben. Die übrige Zeit sind sie Berufssportlerinnen, wie es sie früher in den Ostblockstaaten gab. Natürlich trifft dies auch auf viele männliche Zeitsoldaten zu. Hier könnte die Bundeswehr viel Geld sparen und nicht den Sport subventionieren.

Sven74

Re: neues Forum

Der Bachelor, Thursday, 22.04.2004, 15:58 (vor 7960 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: neues Forum von Odin am 21. April 2004 22:37:30:

Kölner Gericht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Frauen bei der Bundeswehr. Pit und Joachim, auf gehts.
Erklärt den Schnarchnasen mal, wo's lang geht.

http://f51.parsimony.net/forum203655

In dem Forum geht aber um "Frauen in der Bundeswehr", nicht um die Männerwehrpflicht. Gegen Frauen in der Bundeswehr ist ja wohl überhaupt nichts einzuwenden.

Das Eine hängt aber mit dem Anderen zusammen. Männer müssen zur Bundeswehr, Frauen dürfen. Allein das ist schon eine Sauerei. Dann gibt es noch diverse Sonderbestimmungen, die Frauen die Aufnahme erleichtern. Z.B. wurde in einem Beitrag im Forum behauptet, Frauen und Männer würden gleich behandelt. Das stimmt nicht! Die physischen Hürden sind wesentlich geringer bei Frauen. Somit kann man sich auch das Argument, nur die Besten kommen durch, in den Hintern schieben.

Der Bachelor

Re: neues Forum

Odin, Friday, 23.04.2004, 01:22 (vor 7960 Tagen) @ Der Bachelor

Als Antwort auf: Re: neues Forum von Der Bachelor am 22. April 2004 12:58:14:

In dem Forum geht aber um "Frauen in der Bundeswehr", nicht um die Männerwehrpflicht. Gegen Frauen in der Bundeswehr ist ja wohl überhaupt nichts einzuwenden.

Das Eine hängt aber mit dem Anderen zusammen. Männer müssen zur Bundeswehr, Frauen dürfen. Allein das ist schon eine Sauerei.

Die Sauerei ist nicht, daß Frauen dürfen, sondern daß Männer müssen.

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