Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Odin am 23. März 2004 13:17:11:
mhm ich muss sagen ich halte es für richtig das männer für ihre kinder zahlen (und zwar solange bis die kinder sich selbst versorgen können, eben so wie in einer "normalen" familie auch).
von seiten der männerrechte halte ich es nicht für sonderlich klug gegen diese zahlungen zu argumentieren, besser wäre zu betrachten für was gezahlt werden soll.
allgemein gilt für jede form von zahlungen das man entweder für eine leistung zahlt oder schlicht und einfach erpresst wird (wobei das in gewisser weise auch eine leistung ist ...). da bei scheidungen ständige wörter wie "gerechtigkeit" und "kinderbetreuung" fallen zahlt man wohl für eine leistung und zwar dafür das die kinder betreut und umsorgt werden.
folglich ist die person die betreut jemand der eine leistung für einen gewissen preis erbringt, nach den gesetzen jeder normalen marktwirtschaft (keiner sozialistisch verhunzten) kann man sich aussuchen wer eine leistung zu erbringen hat und im normalfall hat man ein interesse daran das dies möglichst billig und qualitativ hochwertig geschieht und genau das sollte auch für kinderbetreuung gelten.
wenn sagen wir person x mit person y kinder hat und x soll für die betreuung an y zahlen kennt aber ein z das für weniger geld eine bessere betreuungsleistung erbringt, dann gibt es keinen grund das dass geld an y wandert. ein problem ist natürlich das die geburt eines kindes für frauen etwas aufwendiger ist, von daher sollte man dies mhm vielleicht pauschal entlohnen (mhm vielleicht der monatslohn von 3 monaten?).
aber grundsätzlich gilt das sowohl frau als mann sich freiwillig entschieden haben, voll wollust zum geschlechtsakt überzugehen (und entweder zu dumm waren zu verhüten, nicht wollten oder weiss der teufel) und dabei eben kinder entstanden.
mhm wichtig wäre eigentlich nur noch der fall indem beide person die ein kind gezeugt haben arbeiten gehen. dann teilen sie sich der einfachheit halber die zeit (und damit die kosten) für die kinderbetreuung (leider lassen sich kinder schwer aufteilen).
sollte eine person nicht für die betreuung aufkommen können oder wollen würde ihr recht auf die kinder logischerweise damit erschöpft sein (denn wem die kosten entstehen der hat logischerweise auch das anrecht auf eine leistung).
also nochmal kurz:
-> wenn man für betreuung zahlt darf man auch entschieden wie betreut wird und man darf die kinder logischerweise auch sehen wann es einem passt
-> das gebären stellt bei der zeugung den grösseren arbeitsteil dar muss also höher entlohnt werden (wie hoch darüber kann jemand nachdenken der davon mehr versteht ;)
-> es sollte keine "sorgerecht" geben sondern eine sorgepflicht
-> die aufteilung der sorgepflicht geschieht grundsätzlich zu gleichen teilen, solange beide partner sicherstellen können das die kinder zu den jeweiligen zeiten "versorgt" sind - ansonsten sorgt derjenige die leistung am ehesten erbringen kann
die vorteile sind:
- kein gezeter über mangelnde bezahlung
- man sieht seine kinder und lässt sie in dem sinne erziehen den man für richtig hält
- jeder kann arbeiten gehen
- man trägt verantwortung
- man zahlt nicht für expartner (ausser diese treten als dienstleister auf)
- gierige expartner müssten also eine leistung erbringen *g*
mhm so jetzt könnt ihr auf mir armen zyniker und wegen kaltherzigkeit rumhacken lol. wobei ich sagen muss das überhaupt jedes beklagen über ungerechtigkeit (was das auch in konkreten fall sein mag) ein aufrechnen ist und damit ein verteilungsproblem, von daher wäre es besser sich das klar zu machen und anzuerkennen das beziehungen nichts weiter sind als ein mittel um waren auszutauschen.
grüsse
sebstian
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Odin,
23.03.2004, 15:17
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