Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Spekulation

Manfred, Thursday, 19.02.2004, 21:54 (vor 8022 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Spekulation von Jörg am 19. Februar 2004 12:30:09:

Man könnte hier auch die Politik als die Schuldige anführen, denn
sie hat es trotz der bekannten Probleme immer noch nicht geschafft,
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einzuführen, um
auf diese Weise den Rasern das Wasser abzugraben. ;-)

Da sehe ich ausnahmsweise mal nicht die Schuld bei der Politik.
Gegen ein solchens Fahrverhalten wie es hier zur Diskussion steht gibt es bereits ausreichend Paragraphen. So ist es z.B. (sinngemäß) verboten, sein Fahrverhalten NICHT an die allgemeine Verkehrssituation anzupassen.
Es gibt ein Verbot von Nötigung (dichtes Auffahren, Lichthupe etc.).
Des weiteren gibt es Richtlinien bezüglich des einzuhaltendnen Mindestabstandes usw.
Wieso um alles in der Welt glauben immer so viele, dass da wo 10 Paragraphen versagen, der elfte (genauso schwammige) plötzlich etwas bringen sollte? Schwammig deswegen, weil ein Tempolimit genauso mißachtet werden kann und wird, zudem aber durch Augenzeugen objektiv auch noch schwerer bezeugbar als z.B. das Mißachten eines Mindesabstandes.
Ich halte vielmehr die Tendenz zu einer "Vorbeugegesetzgebung" für ein deutsches Problem.

Gruß,
Manfred


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