Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re:

bernd schrieb:, Tuesday, 27.01.2004, 22:51 (vor 8045 Tagen) @ damiana schrieb:

Als Antwort auf: Re: von damiana schrieb: am 27. Januar 2004 20:50:13:

Da werden aber DURCHSCHNITTSEINKOMMEN von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern miteinander verglichen. Ein solcher Vergleich sagt nichts über die Ursache des unterschiedlichen Durchschnittseinommens aus. Z.B. können in der Tat unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen zu einem solchen Ergebnis führen, es kann aber auch sein, daß hier der Uniproffessor mit der Putzfrau in einen gemeinsamen statistischen Topf geworfen wird. Bei letzterer Vorgehensweise würde man Äpfel mit Birnen vergleichen, da ein jahrelanges Hochschulstudium, Promotion und Habilitation vom Aufwand her nicht mit einer einfachen, ungelernten Hilfstätigkeit vergleichbar sind. Wollte man hier Lohngleichheit herstellen, hätten wir Verhältnisse wie im Erzkommunismus. Und in welche Sackgasse das führt, hat der Fall des eisernen Vorhangs demonstriert. Wer würde denn die Strapazen einer langen Ausbildung noch auf sich nehmen wollen, wenn ihm dieses nicht angemessen honoriert wird.

Was den Vergleich zwischen einer Schreibkraft und einem Lagerarbeiter betrifft, so kann das Argument der Qualifikation natürlich hier nicht zutreffen. Hier regeln andere Mechanismen, nämlich Angebot und Nachfrage den Preis. Wenn sich zu dem Lohn, zu welchem sich eine Schreibkraft verkauft, kein Lagerarbeiter finden läßt, dann muß halt etwas draufgelegt werden, damit jemand überhaupt die Arbeit tut. Es ist aber sowohl Männern wie Frauen freigestellt, Lagerarbeiten wie Schreibtischtätigkeiten zu verrichten. Wenn ich mir aber die Finger nicht schmutzig machen will, muß ich eben mit der geringeren Bezahlung vorlieb nehmen. Man kann nicht beides haben: entweder eine saubere, minder bezahlte Tätigkeit, oder eben schwere, schmutzige, dafür aber besser bezahlte Arbeit.

Dieser Unterschied zeichnet sich ja auch innerhalb der männlichen Arbeitnehmerschaft ab: es geht kein vernünftiger Mann in den Bergbau für ein Gehalt, das er auch als Briefträger verdienen würde. Der Vergleich von Durchschnittseinkommen sagt praktisch nichts kausales darüber aus, ob hier Diskriminierung vorliegt. Wollte man hier eine Zwangsläufigkeit herstellen, dann wären auch jüngere Arbeitnehmer beiderlei Geschlechts gegenüber ältern diskriminiert, da das Einkommen im Durchschnitt mit der Anzahl der Berufsjahre steigt. Wollte man dann Gleichstellung der unterschiedlichen Altersgruppen herstellen wollen, würde das darauf hinauslaufen, daß der 16 jährige Auszubildende dasselbe wie sein 50 jähriger Vorgesetzte verdienen würde. Ich denke, daß das in keinerlei Interesse liegen dürfte.

Nenne mir daher bitte eine Studie, aus der hervorgeht, daß z.B. Lehrerinnen weniger verdienen als gleichqualifizierte Lehrer mit der gleichen Anzahl von Dienstjahren. Von mir aus könnens auch Professorinnen oder Ärztinnen oder was auch immer sein, es muß halt nur eine identische Situation auf beiden Seiten bestehen und die einzige abhängige Variable darf dabei nur das Geschlecht und nichts anderes sein, dann wäre die Studie aussagekräftig.


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