Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re:

damiana schrieb:, Tuesday, 27.01.2004, 22:50 (vor 8045 Tagen) @ bernd schrieb:

Als Antwort auf: @damiana von bernd schrieb: am 27. Januar 2004 20:49:04:

nun, ich habe mit diesen dingen beruflich zu tun und kenne daher einige studien.

die meines wissens aktuellste studie für deutschland im auftrag des bundessozialministeriums findest du hier: [www.box4.boeckler-boxen.de/forschung/fors.eink/fors.eink.fraumann/art.8/] (siehe die links unten auf der seite für den download des gesamten berichts -- vorsicht, lang!)

im letzten armuts- und reichtumsbericht (siehe webseite des bma) dürfte auch etwas dazu stehen. ansonsten kenne ich noch ältere studien der EUROSTAT, in denen ähnliche ergebnisse stehen.

die qualifikationsbereinigung ist sehr schwierig. natürlich gibt es tarifgruppen, es gibt jedoch auch übertarifliche zuschläge und es besteht einiger ermessensspielraum, in welche gruppe eingruppiert wird. top-positionen sind ohnehin außertariflich bezahlt. was hier eine "vergleichbare position" und "vergleichbare qualifikation" ist, ist nicht leicht herauszufinden. man will ja keine einzelfallergebnisse, sondern systematische unterschiede auffinden, folglich benötigt man eine ausreichende anzahl vergleichbarer fälle, was auch nicht so einfach zu bewerkstelligen ist.

hinzu kommt, dass tarife branchenspezifisch sind. warum in branchen, in denen frauen überproportional beschäftigt sind (v.a. der non-profit-sektor!) die einkommen niedriger sind, da steht man vor dem henne-ei-problem: sind die löhne niedriger, weil dort mehr frauen sind, oder sind mehr frauen dort, weil die löhne niedriger sind?

alles nicht so einfach das ganze. deshalb will ich gerne sehen, was genau da gelaufen ist.


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