Re: Ausgeh-Verbot für Männer in südspanischem Dorf
Als Antwort auf: Re: Ausgeh-Verbot für Männer in südspanischem Dorf von Lars am 21. Juli 2003 17:57:11:
Hallo Lars
ich frage mich gerade, ob das rechtlich überhaupt eine Grundlage hat. Und was ist mit den Männern, die nicht verheiratet sind?
Bald wird sowas bei uns wohl auch eingeführt werden...
Solche Regelungen sind in westlichen Demokratien 100%ig verfassungswidrig.
Zustimmung. Ausgehverbote sind sonst nur in akuten Krisengebieten ueblich (z.B. in den von Israel besetztenPalaestinensergebieten waehrend der Intifada). Ausserdem ist die Regelung in dieser Form geschlechterdiskriminierend; ob sie allerdings gegen EU-Gesetze verstoesst, halte ich fuer fraglich. Seit der EuGH die diskriminierende Nur-Maenner-Wehrpflicht fuer EU-konform erklaerte, bin ich in dieser Beziehung sehr skeptisch. Aber es bleibt ja immer noch der Gang zum EGMR.
Über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, welche die Beteiligung beider Ehepartner an der Hausarbeit vorschreibt, kann man auf Grundlage des Gleichberechtigungsgebotes noch DISKUTIEREN (in Güterabwägung mit dem Recht auf freie Berufswahl und freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem staatlichen Respekt vor der familiären Privatsphäre);...
Naja. Diskutieren kann man ueber vieles, selbst ueber immer weitergehende Einmischungs- und Gaengelungsversuche des Staates. Ein wesentliches Element des demokratischen Rechtsstaats ist aber, dass der Macht des Staates gegenueber dem Individuum enge Grenzen gesetzt sind; die gesamte Geschichte der modernen Demokratie ist jene einer Auflehnung gegen staatliche Willkuer. Staatliche Vorschriften, wer welche Arbeiten zu wieviel % in einer Beziehung uebernehmen soll, sind vom Wesen her totalitaer. Es geht den Staat naemlich nichts an, wie Menschen sich im privaten Bereich organisieren wollen, es sei denn, es handle sich dabei um ein ausbeuterisches Verhaeltnis. Das traditionelle Familienmodell mit der Aufteilung in Erwerbs- und Erziehungs-/Haushaltsarbeit auf die beiden Beziehungspartner ist in diesem Sinne aber nicht ausbeuterisch, es handelt sich vielmehr um simple Arbeitsteilung.
Noch in den 60er Jahren gab es gesellschaftliche Konventionen, die das Individuum sehr strikt in die Gesellschaft einbetteten; Wer gegen diese Konventionen verstiess, wurde zwar nicht gesetzlich verfolgt, er wurde aber von der Gesellschaft stigmatisiert und ausgegrenzt. Eine der (wenigen) positiven Resultate der 68er-Veraenderungen war die Abschaffung obsoleter Konventionen. Heute versucht man mittels Gesetzen das Inviduum wieder zu gaengeln, diesmal allerdings mittels Kriminalisierung und mit umfangreichen Interventionsmoeglichkeiten der Polizei. Wie wir sehen, faellt eine Gesellschaft mit solchen fragwuerdigen Gesetzen weit vor die 60er Jahre zurueck. Progressiv ist daran jedenfalls gar nichts, sondern man kann sowas nur als erzreaktionaeres Denken verbunden mit pathologischem Kontrollzwang bezeichnen. Dass ausgerechnet heute wieder verstaerkt solche Tendenzen spuerbar sind, waehrend die 68er Generation und ff die Hebel der Staatsmacht besetzen, ist recht aufschlussreich. War doch gerade die 68er Generation mit den hehren Zielen 'entkriminalisieren, entpoenalisieren, entinstitutionalisieren' angetreten, um die Gesellschaft zu veraendern.
...aber einfach so mal eine Ausgangssperre für Männer in der Hoffnung, dann wird irgendwie die Hausarbeit gerechter geteilt?
Das wohl nicht. Wenn jedoch seine Lebensabschnittspartnerin ausgeht und sich zusammen mit anderen Frauen donnerstags in die abendliche Vergnuegungsszene wirft, kann ja derweil der Maenne zuhause seine Geliebte empfangen und die Freuden eines befriedigenden Beischlafs geniessen; die Haushaltsarbeiten koennen warten...
Das wird vor einem westlichen Verfassungsgericht nie und nimmer Bestand haben.
Ich weiss nicht, ob Spanien eine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Falls ja, dann sollten die betroffenen Maenner gegen die sexistische und menschenrechtswidrige Regelung klagen. Ansonsten bleibt wohl nur der ordentliche Prozessweg ueber alle Instanzen hinweg.
Gruss
Maesi
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