Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brief von Maria Eichhorn (MDB)

Uwe, Friday, 04.07.2003, 16:29 (vor 8251 Tagen)

Heute bekommen und wollte es unkommentiert hier einsetzen.

Gruß

Uwe

http://www.zickenthron.de

Sehr geehrter Herr Kissels,

für Ihre e-mail vom 10. Juni 2003 danke ich Ihnen sehr.

Nach meiner Auffassung steht Abs. 4, Art. 6 nicht im Widerspruch zu Abs. 2 und 4, Art 3 des Grundgesetzes.

Artikel 6 des Grundgesetzes stellt die Lebensform „Ehe und Familie“ un-ter den besonderen Schutz des Staates und folgert hieraus im Abs. 4, dass „jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesell-schaft hat“.

Dieser im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, da das Aufwachsen von Kindern in stabilen Partnerschaften am besten gelingen kann. Dieser besondere Schutz muss im politischen Alltag immer wieder verteidigt werden. Daher haben wir den wiederholten Versuchen der rot/grünen Bundesregierung zur Abschaffung des Ehegattensplittings eine deutliche Absage erteilt, wie Sie den beigefügten Pressemitteilungen entnehmen können.

Nach Art. 3 Abs. 2 sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Diese For-derung ist nach wie vor aktuell, da Frauen in zahlreichen Bereichen be-nachteiligt sind:

· Die Aufwertung der Familienarbeit insgesamt sowie die Berücksichti-gung der Erziehungsleistungen in den sozialen Sicherungssystemen, die immer noch überwiegend von Frauen erbracht werden, sind noch nicht verwirklicht.
· Frauen müssen auch im Jahr 2003 trotz hervorragender Ausbildung und Abschlüsse Wettbewerbsnachteile am Arbeitsmarkt hinnehmen.
· Fehlende Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie unzureichende finanzielle Unterstützung für Familien, schränken insbesondere Frauen in ihrer Wahlfreiheit ein.
· Die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt sowie die fehlende Wertschätzung der Familienarbeit führen auch heute noch zur Alters-arsmut - insbesondere von Frauen.

Daher hat die unionsgeführte Bundesregierung im Jahr 1994 das Gleich-berechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz um den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehende Nachteile hin, “ ergänzt.

Die o. g. Artikel zum Schutz der Interessen von Frauen und Familien schließen sich nicht aus und stehen auch nicht isoliert nebeneinander. Eine Politik, die beispielsweise die Familienarbeit aufwertet und die Er-ziehungsleistungen in den sozialen Sicherungssystemen berücksichtigt, nimmt einerseits den besonderen Schutz und die Fürsorge der Gesell-schaft für Mütter in den Blick. Andererseits dient diese Politik der Gleich-berechtigung von Frauen und Männern, wenn die Arbeit in der Familie und die Erwerbsarbeit als gleichwertig angesehen werden. Im Übrigen hätte dies auch positiv zur Folge, dass mehr Männer Verantwortung für die Familien übernehmen.

Als familien- und frauenpolitische Sprecherin werde ich mich auch in die-ser Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Anliegen des Art. 6 und des Art. 3 bei anstehenden Gesetzvorhaben einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn


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