Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Süddeutsche Zeitung zum gemeinsamen Sorgerecht

Odin, Wednesday, 02.07.2003, 14:53 (vor 8253 Tagen)

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 01.07.2003

Seit fünf Jahren ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall - eine
vorläufige Bilanz

Weniger Probleme, bessere Noten

Wenn geschiedene Eltern gleichermaßen verantwortlich sind, hat das positive
Auswirkungen, es kann aber nicht alle Kämpfe ums Kind verhindern

Von Cathrin Kahlweit

Sorgerechtsprozesse von Prominenten finden häufig ihren Weg in die
Öffentlichkeit: Barbara Feltus wollte das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und
klagte in den USA; ihr Mann Boris Becker wollte es auch und klagte in München.
Inzwischen teilt sich das geschiedene Paar das Sorgerecht für die Kinder, ein
Grundstück auf Mallorca, und Beckers Ex-Frau freut sich: "Ich bin froh, dass
Boris so intensiv für die Kinder da ist. Er ist ein Vorbild als Vater, und
die beiden lieben ihn sehr", sagt sie, wenn man dem Neuen Blatt glauben darf.

Weniger glücklich ist der Schauspieler Matthieu Carriere, der sogar in den
Hungerstreik trat, um seine Tochter Elena häufiger als jedes zweite Wochenende
zu sehen - vergeblich. Seiner ehemaligen Lebensgefährtin wirft er "legale
Kindesentführung" vor. Beide Fälle sind jedoch Ausnahmen: Die Beckers stritten
quer über den Atlantik miteinander; Matthieu Carriere war mit der Mutter
seiner Tochter Elena nicht verheiratet. Die Rechtsprechung gesteht bei
unverheirateten Eltern aber nach wie vor der Mutter die Entscheidung über das
Sorgerecht zu.

Die Skepsis war groß

Der Regelfall im deutschen Sorgerecht ist allerdings seit dem 1. Juli 1998,
als das neue Kindschaftsrecht in Kraft trat, ein anderer: Geschiedene Eltern
haben das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, nur in gut begründeten
Ausnahmefällen kann das Familiengericht einem Elternteil allein das Sorgerecht
zusprechen. Überdies haben Kinder seither ein Recht auf Umgang mit beiden
Eltern.

Die Skepsis war groß: Frauenorganisationen fürchteten, dass nun auch
unengagierte Väter mitentscheiden dürften. Psychologen unkten, die meisten Paare
seien nicht reif für gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes. Und der
Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, Dieter Schwab,
formulierte seine Sorge, dass in Zukunft die Durchsetzung des alleinigen
Sorgerechts schwer werde - selbst in begründeten Fällen: "Das wird noch hässlicher
werden."

Das Wesentliche vorweg: Die meisten, wenn auch nicht alle Befürchtungen
waren unbegründet. Das gemeinsame Sorgerecht hat sich bewährt. Der Nürnberger
Jura-Professor Roland Proksch hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine
umfassende Studie erstellt: Drei von vier geschiedenen Elternpaaren leben
inzwischen mit dem gemeinsamen Sorgerecht, und Proksch belegt, dass dies eine
"befriedende Wirkung" hat: Konflikte und Kontaktabbrüche wurden seltener.
Väter zahlen bei gemeinsamem Sorgerecht zu knapp 90 Prozent Unterhalt - sind nur
die Mütter berechtigt, tun dies rund zwanzig Prozent weniger.

Und nicht nur finanziell hat sich das Verhältnis der geschiedenen Väter zu
ihren Kindern offenbar verbessert. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben,
leben Kinder wesentliche häufiger bei ihrem Vater als bei bei alleinigem
Sorgerecht. Ein gemeinsames Recht, die Angelegenheiten des Kindes zu regeln,
entspricht demnach eher dem Kindeswohl, weil es die Eltern zur Kommunikation zwingt.
Das wiederum wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus, wie auch
US-Studien belegen: Wo Eltern nach der Scheidung gemeinsam das Sorgerecht
ausüben, haben die Kinder weniger Verhaltensprobleme, ein höheres
Selbstbewusstsein und bessere Noten. Sind der klassische Ehekrieg und seine übelste Folge,
der Kampf ums Kind, mit dem neuen Recht also zu Ende?

Der Zivilrechtler Schwab hat nach wie vor Bedenken: Der Staat überlasse nun
die Kinder sich selbst. Es sei leicht für Eltern, vor Gericht der gemeinsamen
Sorge zuzustimmen, um die Scheidung hinter sich zu bringen, aber in der
Praxis türmten sich dann die Konflikte. "Richter sind nicht angehalten, nach der
konkreten Ausformung des gemeinsamen Sorgerechts zu fragen. Dabei wären
bisweilen massive Zweifel an den Vorstellungen der Eltern angebracht."

Für Schwabs Zweifel spricht auch, dass sich die Sorgerechts- Streitigkeiten
von einst nun auf das Umgangsrecht zu verlagern scheinen, wo die Zahl der
Streitfälle steigt. Kürzlich musste das Verfassungsgericht entscheiden, ob eine
Mutter verpflichtet sei, ihre Kinder zum Flughafen zu bringen, damit diese
zum Vater fliegen und damit ihr Recht auf Umgang ausüben können. Sie muss.

Der Verein "Väteraufbruch" will sogar, dass der Elternteil, bei dem das Kind
nicht überwiegend lebt (also nach wie vor meist die Väter) das Anrecht
bekommt, ein Drittel des Jahres mit seinem Kind zu verbringen. Nach wie vor würden
viele Mütter den Umgang ihrer Kinder mit den Vätern einschränken.
Gerichtliche Zwangsmaßnahmen dagegen sind selten, was mit dem Kindeswohl begründet
wird. Gerd Uecker, Rechtsanwalt in Hamburg und auf Familienrecht spezialisiert,
erzählt dazu einen aus seiner Sicht typischen Fall: Eine Mutter zieht nach der
Scheidung mit ihren vier Kindern von Bremen nach Ulm - was sie bei
gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne weiteres darf. Obwohl sie sich damit des
Kindesentzugs schuldig macht, sanktioniert das Gericht ihre Tat mit der Begründung, man
könne die Kinder nicht schon wieder aus ihrer neuen Umgebung reißen. "Leider
werden eigenmächtige Entscheidungen eines Partners nicht selten belohnt",
sagt Uecker ratlos.

Schwere Geschütze

Streitpunkt ist inzwischen auch mehr denn je das alleinige Sorgerecht, für
dessen Erringung schwere Geschütze aufgefahren werden müssen. Kurz nach der
Reform sei das Argument des sexuellen Missbrauchs durch den Vater besonders
häufig ins Feld geführt worden, hat man beispielsweise am Jugendamt Ingolstadt
festgestellt, doch diese Tendenz gehe wieder zurück: Wer die alleinige Sorge
wolle, sei in der Beweispflicht, und Beweise seien meist schwer zu erbringen.
Entsprechend wurde der Fall eines Vaters, dessen Ex-Frau ihm Missbrauch am
damals anderthalbjährigen Kind vorwarf, von einem Gericht kürzlich so
entschieden, dass das Kind dennoch vier Tage pro Woche bei der Mutter, drei Tage beim
Vater lebt. Der Vorwurf der Mutter sei unbegründet.

Strittig ist aber mittlerweile auch, ob es gut für die Kinder ist, wenn sie
jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben. Und ob es eine bessere Lösung
gibt. In dem Buch "Glückliche Scheidungskinder" erzählen die Autoren Remo
Largo und Monika Czernin die Geschichte von zwei Kindern, die in einer
gemeinsamen Wohnung leben; Mutter und Vater ziehen abwechselnd ein und aus. Das
Experiment wird abgebrochen: Die Kinder benahmen sich wie die Hausherren, und die
Eltern fühlten sich wie zu Besuch.

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