Re: Sohn der Radsportlerin Hunkeler muss zurück zum Vater. Politiker fordern stärker
Als Antwort auf: Sohn der Radsportlerin Hunkeler muss zurück zum Vater. Politiker fordern stärker von Uwe am 03. Juni 2003 23:51:23:
Hallo Uwe
Quelle: www.sonntagszeitung.ch; Gefunden am 01-06-2003
http://www.sonntagszeitung.ch/sz/szUnterRubrik.html?ausgabeid=3039&rubrikid=127&...
Von Petra Wessalowski
Bern - Bis spätestens 15. Mai muss der dreijährige Sohn von Lucille Hunkeler zurück zu seinem Vater nach Italien. So hat es das Bundesgericht vorletzte Woche verfügt. Das Kind war letzten Herbst von seiner Mutter in die Schweiz gebracht worden, als die Schweizer Meisterin im Bahn-Radfahren vor ihrem italienischen Ehemann flüchtete.
Eine Kindesentfuehrung wird als Flucht vor dem Ehemann dargestellt, wie bezeichnend...
Dass bei diesem Entscheid die Bedürfnisse des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt werden, kritisieren Politiker von links bis rechts. Noch bevor die höchsten Richter entschieden hatten, wollte der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander J. Baumann Mitte März vom Bundesrat wissen, wieso ein Schweizer Kind nach Italien ausgeliefert werden muss und ob dem Kindeswohl damit gedient sei. Die Antwort entspricht dem Haager Übereinkommen gegen Kindsentführungen: Entführte Kinder müssen an ihren üblichen Aufenthaltsort zurückgebracht werden.
Das Kind lebte vorher in in Italien und wird nach der widerrechtlichen Entfuehrung in die Schweiz wieder dorthin zurueckgebracht. Frau Hunkeler hat sich durch ihre Tat ins Unrecht gesetzt; dieses Unrecht wird durch die Rueckfuehrung des Kindes beseitigt.
Im Fall von Lucille Hunkelers Sohn ist das Italien. Um eine Stellungnahme zum Kindswohl drückte sich der Bundesrat.
Ob der Bundesrat qualifiziert und kompetent ist, zum Kindeswohl von Frau Hunkelers Sohn Stellung zu nehmen, darf bezweifelt werden. Es sei denn, er haette sich intensiv mit dessen Fall beschaeftigt. Allerdings muesste ich mich als Steuerzahler da fragen, ob das ueberhaupt deren Job ist. Der Bundesrat hat sich nicht gedrueckt sondern sich vielmehr vollkommen korrekt verhalten.
Das stört die beiden SP-Nationalrätinnen Ruth-Gaby Vermot und Vreni Hubmann: «Das Wohl des Kindes wird bei den Rückführungsentscheidungen zu wenig berücksichtigt.» Nächste Woche reichen sie während der Sondersession des Nationalrats einen Vorstoss ein, der auf eine Verbesserung des Kinderschutzes zielt. «Ich bin entsetzt, wenn ein Rückführungsgesuch durchgezogen wird, selbst wenn ein Kind von seinem Vater missbraucht worden wäre», sagt Vreni Hubmann.
War ja zu erwarten, dass der Missbrauchsvorwurf wieder einmal angefuehrt wird. In diesem Fall besteht offensichtlich kein konkreter Anlass dazu. Sowohl Frau Vermot als auch Frau Hubmann wissen ganz genau, dass es ein ordentliches Vorgehen bei sexueller Ausbeutung von Kindern gibt: naemlich Anzeige bei den dafuer zustaendigen Behoerden, worauf ermittelt wird; Kindesentfuehrung ist aber keinesfalls eine geeignete Methode, dagegen vorzugehen. Sofern tatsaechlich ein Verdacht der sexuellen Ausbeutung eines Kindes besteht, muss im Aufenthaltsland ermittelt werden; es ist absurd zu glauben, die Schweizer Ermittler koennten das besser, obwohl sie keinen direkten Zugriff auf allfaellige Zeugen haben und auch keine Spuren am mutmasslichen Tatort aufnehmen koennen. Die Schweizer Ermittler und Gerichte waeren hingegen auf Rechtshilfe des fremden Staates angewiesen; wie kooperativ dieser noch waere nach einer erfolgten Kindesentfuehrung von seinem Staatsgebiet weg in das Land, das nun Rechtshilfe beantragt, soll sich jeder mal selbst ausmalen.
Ruth-Gaby Vermot will sich zusätzlich im Juni im Europarat für ein Zusatzprotokoll zum Haager Übereinkommen einsetzen. Letzte Woche signalisierte ihr die Sozial- und Gesundheitskommission des Rates bereits Unterstützung. «Das Wohl des Kindes und nicht die reguläre Situation muss in den Vordergrund rücken», sagt Ruth-Gaby Vermot.
Schoene Worte, Frau Vermot. Aber dass Kindesentfuehrung im Regelfall dem Kindeswohl dient, das muessten Sie zuerst beweisen. Ueber das Kindeswohl kann in Italien oder irgendeinem anderen Land ebensogut (wenn nicht besser) entschieden werden, wie in der Schweiz. Ein Vorbehalt ist lediglich dann anzubringen, wenn die Rechtsprechung in Familienangelegenheiten eindeutig nicht den internationalen Qualitaetskriterien entspricht; bezogen auf Italien kann man diesen Vorbehalt ganz bestimmt nicht anbringen.
Rund hundert neue Fälle von Kindsentführung gehen jedes Jahr beim Schweizer Dienst für internationalen Kindesschutz ein. Neu ist, dass nicht mehr hauptsächlich Väter die Täter sind.
Das ist wahrscheinlich keineswegs neu. Leider wurde in der Vergangenheit nur ueber Kindesentfuehrungen berichtet, wenn der Entfuehrer der Vater war; es wurde weitherum als natuerliches Recht angesehen, dass die Mutter das Kind sozusagen besitzt, sodass man Entfuehrungen von Muettern gar nicht beachtete. Und wehe, irgendjemand zweifelte dieses 'Mutterecht' an: die 'Loewenmutter' scheute keine noch so niedrige Tat, um sich ihr ureigenes 'Recht' zu sichern.
Neu ist hoechstens, dass Vaeter sich je laenger je weniger die Kindesentfuehrungen gefallen lassen und mit dem Haager Rueckfuehrungsabkommen die Chance haben, das entfuehrte Kind wieder zu sich zu holen, wenn es vorgaengig ihnen zugesprochen wurde.
In zwei Dritteln der Fälle entführen Mütter nach dem Scheitern ihrer Ehe ihre Kinder in die Schweiz oder verweigern den Vätern das Besuchsrecht.
In internationalen Entfuehrungsfaellen, welche ja durch das Haager Abkommen abgedeckt sind, mag diese Geschlechterverteilung bei den Kindesentfuehrern zutreffen. Bezueglich Entfuehrungen und Kontaktverweigerungen im Inland dominieren Frauen IMHO noch wesentlich staerker in der Taeterrolle; diese Faelle werden jedoch selten aktenkundig und gelangen auch kaum an eine weitere Oeffentlichkeit.
Auf Grund des Haager Übereinkommens müssen die Schweizer Behörden diese entführten Kinder so rasch wie möglich in ihr Herkunftsland zurückschicken.
Probleme bereiten die Rückführungsfälle, die der Dienst für internationalen Kindesschutz nicht einvernehmlich mit den Eltern regeln kann. Laut dem Leiter des Diensts, David Urwyler, landen zehn bis zwanzig Prozent der Fälle vor Gericht: «Dann haben wir keine Einflussmöglichkeit mehr. Das Gericht entscheidet, ob das Kind angehört wird oder sogar einen eigenen Anwalt erhält.» Jede Gerichtsinstanz muss innert sechs Wochen entscheiden. Eine Frist, die oft zu kurz ist, um zu beweisen, dass das Kind am früheren Aufenthaltsort im Ausland gefährdet ist.
Dieses Vorgehen erscheint mir voellig korrekt.
Anmerkungen:
Bei diesem Arikel ist besonders die Wortwahl interessant:
Die Mutter flüchtete... (der böse Ehemann!)
wurde in die Schweiz gebracht... (statt "wurde in die Schweiz entführt")
Gefährdung des Kindeswohls bei einer Rückführung... (welche Rolle spielte das Kindeswohl bei der Entführung?)
Voellige Zustimmung
Es ist kaum zu glauben, was sich die beiden SP-Nationalrätinnen Ruth-Gaby Vermot und Vreni Hubmann sowie der SVP-Nationalrat Alexander J. Baumann herausnehmen. Wird es denn etwa dem Kindeswohl gerecht, wenn das Kind aus seiner gewohnten Umgebung von der Mutter herausgerissen, dem Vater vorenthalten und verschleppt wird?! Wurde hier etwa das sog. Kindeswohl berücksichtigt?! Die Kindesmutter entführt ein Kind und zählt jetzt als Opfer, da sie das Kind zurückgeben muß? Würden diese PolitikerInnen ebenso lautstark schreien, wenn es sich hier nicht um eine Frau und bekannte schweizer Sportlerin handeln würde, sondern um dem Malergesellen Urs Steinbrück? Wohl kaum! Bei diesen PolitikenInnen handelt es sich meiner Meinung nach um billige Agitatoren, denen das Kindeswohl nur als Vorwand dient.
Auch hier voellige Zustimmung. Es kann nicht sein, dass die Entfuehrerin das Kindeswohl durch ihre Tat mit Fuessen tritt, um sich nachher scheinheilig auf ebendieses zu berufen. Das Haager Rueckfuehrungsabkommen wurde seinerzeit getroffen, um die Ausuebung von solchen Willkuerakten wenigstens im internationalen Bereich zu verhindern bzw. zu korrigieren. Solange lediglich Faelle thematisiert wurden, in denen Vaeter ihre Kinder entfuehrten, war das Abkommen offenbar gut und nuetzlich. Aber oha laetz, ploetzlich musste man aufgrund der unleugbaren Faktenlage zur Kenntnis nehmen, dass die meisten Kindesentfuehrungen und Kontaktverweigerungen gar nicht von Vaetern sondern von Muettern ausgehen. Das ist natuerlich Pech fuer die feministischen 'Kinderschuetzer', die bisher wider besseren Wissens immer davon ausgegangen sind, dass eine Mutter nie so etwas boeses tut, wie ein Kind zu entfuehren.
Von dem SVP-Nationalrat war kaum etwas anderes als die obige Reaktion zu erwarten; fuer ein Mitglied einer rechtsbuergerlichen Partei, welche nicht muede wird, die Schweizer Bevoelkerung vor der Beschneidung ihrer Souveraenitaet durch 'fremde Richter und Voegte' zu warnen, ist es konsequenterweise unertraeglich, dass ein italienisches Gericht ueber das Wohl eines Kindes einer Schweizerin entscheidet; selbst wenn der Vater gut fuer das Kind sorgt, und sich das Kind im Ausland wohlfuehlt.
Bei der Haltung der beiden SP-Nationalraetinnen empfindet der geneigte Leser jedoch ein gewisses Befremden. Denn gerade die sozialdemokratischen Politiker warnen uns Schweizer tagtaeglich vor Rassismus gegenueber Auslaendern, fordern Verstaendnis sowie Respekt fuer Auslaender und ihre Kulturen und beten die Litanei der Multikulturalitaet herunter, teilweise bis zur Verleugnung der eigenen Kultur. Da frage ich mich, wie ernst diese beiden Volksvertreterinnen zu nehmen sind, wenn sie pauschal eine derart geringe Achtung vor den Faehigkeiten der Gerichtsbarkeiten in anderen Staaten (wie z.B. Italien) bei gleichzeitiger Ueberschaetzung der eigenen Justiz an den Tag legen, ohne diese naeher begruenden zu koennen. Handelt es sich hier vielleicht um eine Form von Nationalismus? Oder handelt es sich womoeglich um simplen maennerfeindlichen Sexismus, der haarscharf unterscheidet zwischen maennlichen und weiblichen Entfuehrern und erstere als kriminell sowie letztere als dem Kindeswohl dienende Wohltaeterinnen betrachtet? Denkt mal darueber nach, liebe Genossinnen...
Gruss
Maesi
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Uwe,
04.06.2003, 02:51
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Odin,
04.06.2003, 14:53
- Re: Sohn der Radsportlerin Hunkeler muss zurück zum Vater. Politiker fordern stärker - Joachim, 05.06.2003, 11:41
- Re: Sohn der Radsportlerin Hunkeler muss zurück zum Vater. Politiker fordern stärker - Maesi, 23.06.2003, 22:02
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Odin,
04.06.2003, 14:53