Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Petition: Änderung GG Artikel 6; Abs. 4

Uwe, Wednesday, 11.06.2003, 01:30 (vor 8275 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Re: Petition: Änderung GG Artikel 6; Abs. 4 von Bruno am 06. Juni 2003 13:33:07:

Hallo Bruno,
danke für die ausführliche Antwort. Ich werde meine Petition einbringen. Zuvor werde ich aber die Fraktionen im Bundestag zu ihrer Meinung zum GG Art. 6 Abs. 4 befragen. Dies ist heute geschehen und ich bin auf die Antworten gespannt. Danach wird die Petition eingereicht.

Liebe Grüße

Uwe

Hallo Uwe,
zur Ergänzung des von mir unten geschriebenen verweise ich auf
http://www.klf.at/german/news/publications/klf11.pdf
(Handbuch Gender-Mainstreaming)
Seite 11 unten:
"zum Beispiel
Es sind zwar die Frauen, die Kinder gebären, jedoch ist es nicht von biologischen sondern von
sozialen Kriterien abhängig, wer die Kinder aufzieht."
d.h. hier verweisen die Gender-Mainstreaming-Damen selbst darauf hin, dass der vorgebrachte Einwand für das frauenbevorzugte Sorgerecht, dass die Frauen ja die Kinder gebären und damit Vorrechte für deren Erziehung hätten, selbst in das Reich der Lüge. Der Art.6 (4) ist ja die Grundlage, weswegen das Sorgerecht so einseitig frauenorientiert ist. Deshalb ist eine gleichberechtigte Formulierung diees Artikels so wichtig für die Väterrechtsbewegung.
Ich würde dir also auf jeden Fall empfehlen dies von der Gender Mainstreaming Seite her aufzuzäumen. Dann kommen die Frauenrechtlerinnen zumindest gehörig ins Schwanken, wenn sie dir die Petition ablehnen.
Außerdem möchte ich noch an alle Leute hier appellieren:
Haltet den Frauenrechtlerinnen immer und bei jeder Gegenheit, wenn sie die mangelnde Eziehungstätigkeit der Väter beklagen den Art.6 (4) GG unterdie Nase mit der Aussage, dass die Frauen ja in Wirklichkeit gar keine Väter in der Erziehung wollen, da man von Ihnen zwar die gleichen Pflichten verlangt, aber die gleichen Rechte bewusst vorenthält. Gebt den Männern die gleichen Rechte, dann werden sie auch mehr Erziehungsarbeit leisten.

Hallo Uwe,
ich bin auch an einem Projekt, das u.a. sich mit diesem § beschäftigt. Eine Petition halte ich schon sinnvoll, auch wenn sie abgelehnt werden sollte, was ich allerdings befürchte, denn für dieses Thema ist m.A. die Gesellschaft noch nicht reif genug. Ich gebe dir folgende Empfehlungen:
1. Formuliere es lieber so, wie Peter das formuliert hat (Mütter und Väter). Eine Streichung des § hat m.E. keinerlei Chancen.
2. Halte Rücksprache mit Frau Dr. Jäckel, wie es dir Christine vorgeschlagen hat.
3. Versuch die Begründung auch von der Seite der Vorteile für die Frauen her aufzurollen. Da darf man sich nicht zu Schade sein, auch ein wenig zu schleimen. Also z.B. etwa:
"Ich halte es für dringend erforderlich, die Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubeziehen. Eine Forderung, die auch die Frauenpolitikerinnen und -politiker immer wieder stellen und das auch im Rahmen der Chancengleichheit nach Gender-Mainstreaming unbedingt erforderlich ist. Eine solche Integration der Väter in die Erziehunsgarbeit kann nur erfolgreich sein, wenn den Vätern nicht nur die gleichen Pflichten sondern auch die gleichen Rechte eingeräumt werden. Die bisherige Formulierung dieses Artikels im GG war bisher mit der historischen Rollenverteilung der Geschelchter gerechtfertigt, ist aber im Zeitalter der Gender-Mainstreaming völlig überholt. Eine solche Integration der Väter in die Erziehungsarbeit hätte m.E. hohe Synergieeffekte für die Integration der Frauen in das Berufsleben und würde einen dringend erforderlichen Beitrag dazu leisten, die Beschäftigungsquote der im Arbeitsmarkt immer noch beschäftigungsmäßig benachteiligten Frauen mit Kindern zu erhöhen. Die Verweigerung der gleichen Rechte im Erziehungsbereich für Väter blockiert die für die Berufsintegration notwendige Entlastung der Frauen im Erziehungssektor nur unnötig."
So oder so ähnlich.
4. Vielleicht kannst du auch noch mehr Unterschriften oder Befürworter finden.
5. Viel Glück!
Gruß
Bruno


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