Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Petition Krebsvorsorge

Manfred, Friday, 16.05.2003, 00:56 (vor 8301 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Petition Krebsvorsorge von Jörg am 15. Mai 2003 21:05:39:

Was gerne vergessen wird:
Vom Prinzip her ist das Veröffentlichen von E-Mails schlichtweg verboten
(schonmal einen Blick auf die Parsimony-Regeln geworfen?).
Eine Ausnahme kann höchstens dann gemacht werden, wenn die E-Mail quasi
amtlichen Charakter hat. Aber selbst dann gilt laut Alex - Parsimony:
1. Die E-Mails sind so weit wie möglich zu anonymisieren.
2. Das Veröffentlichen von derlei E-Mails stellt immer eine Gratwanderung
dar.
Alles klar?
Gruß, Jörg

Nein! Damit ist nichts klar.
Nichts für ungut Jörg, ich habe dafür Verständnis, daß Du als Forenmaster natürlich hier immer etwas mehr in der Pflicht stehst, als ein
Gast-Poster.
Aber: es sollte auch Grenzen beim vorauseilenden Gehorsam geben. Das gilt für uns alle und auch für Parsimony. Die Firma würde sich vermutlich mit der strikten Einhaltung der eigenen Regeln selbst in den Ruin befördern und das weiß sie!
Ich kann mich nur wiederholen: es handelt sich dabei doch um eine Person, die innerhalb ihres Berufes und quasi im öffentlichen Rahmen/Auftrag gehandelt hat. Die Email besitzt nicht den Hauch von Vertraulichkeit oder Anspruch auf Privatsphäre. Auch das Thema (gesundheitliche Männervorsorge) läßt kaum dergleichen vermuten.
Da ich deine restriktive Haltung in diesen Dingen kenne, habe ich ohnehin nur um die Information männlich/weiblich gebeten, sonst nichts!

Gruß
Manfred


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