Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Petition Krebsvorsorge

Jörg , Friday, 16.05.2003, 00:05 (vor 8301 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Petition Krebsvorsorge von Manfred am 15. Mai 2003 20:40:32:

Was gerne vergessen wird:

Vom Prinzip her ist das Veröffentlichen von E-Mails schlichtweg verboten
(schonmal einen Blick auf die Parsimony-Regeln geworfen?).

Eine Ausnahme kann höchstens dann gemacht werden, wenn die E-Mail quasi
amtlichen Charakter hat. Aber selbst dann gilt laut Alex - Parsimony:
1. Die E-Mails sind so weit wie möglich zu anonymisieren.
2. Das Veröffentlichen von derlei E-Mails stellt immer eine Gratwanderung
dar.

Alles klar?

Gruß, Jörg


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