Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wenn man den Anfängen nicht wehrt....

Jolanda, Thursday, 01.05.2003, 01:29 (vor 8315 Tagen) @ Realist

Als Antwort auf: Re: Wenn man den Anfängen nicht wehrt.... von Realist am 30. April 2003 21:42:47:

Hallo

Nun ja, ich weiss schon was du sagen willst.

Nur in diesem speziellen Beispiel, wenn du beweisen kannst, dass du mit ihr getanzt hast an diesem Abend und das dürfte machbar sein, ausser du hast mit ihr im Park getanzt, dann ist dieses Haar kein Beweis um dich zu überführen, das würde nie genügen. Also so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Zudem wird man versuchen herauszufinden, wie ihr letzter abend aussah und dann so oder so früher oder später auf dich stossen. Wenn man dir aber nicht beweisen kann, dass du mit ihr nach Hause gegangen bist, dann kann man dir keinen Mord unterschieben.

Ich bin auch realistisch, ich weiss schon, was du sagen willst, aber so schnell bist du nun auch nicht als Mörder überführt.

Es grüsst dich
Jolanda


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