Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Wenn man den Anfängen nicht wehrt....

Odin, Tuesday, 29.04.2003, 19:17 (vor 8317 Tagen)

44-Jähriger aus Westeregeln kritisiert Polizei
„Ich bin doch noch nie straffällig geworden“
Von Ren Kiel
Westeregeln. Gentests werden in Sachsen-Anhalt beileibe nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen und schwerwiegenden Vergehen eingesetzt.
Diese Erfahrung machte jetzt Ulrich Biermann aus Westeregeln. Wie der 44-jährige Elektrotechniker von der Staßfurter Kriminalpolizei erfuhr, hat eine Familie aus dem Nachbardorf gegen ihn Anzeige wegen Nötigung erstattet. „Ich soll ihr einen Brief geschrieben haben“, sagte Biermann. Doch das Schriftstück, das aus seiner Feder stammen soll, bekam er für eine Stellungnahme nie zu sehen.
Stattdessen baten ihn die Kripobeamten, er solle sich freiwillig einem Speicheltest unterziehen. Dabei verwiesen sie auf eine schriftliche Verfügung eines Magdeburger Staatsanwaltes. Zugleich teilten sie ihm mit, dass die Kripo einen richterlichen Beschluss erwirken werde, falls er sich weigern sollte. Denn eine Untersuchung von DNA- Material darf in Deutschland laut Paragraf 81 f der Strafprozessordnung nur durch einen Richter angeordnet werden.
Da er sich unter Druck gesetzt fühlte, willigte Biermann schließlich ein. „Für mich ist das verfassungswidrig. Das hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun“, so der Westeregelner. „Ich bin doch noch nie straffällig geworden.“ Deshalb will sich Biermann jetzt bei Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad beschweren.
Gerhard Dorl, der Kripochef des Kreises, rechtfertigt das Vorgehen seiner Beamten. Eine Drohung kann er darin nicht erkennen. Biermann habe der Speichelentnahme ja zugestimmt. Im Verdachtsfall müsse sich auch jeder Kraftfahrer freiwillig einer Alkoholkontrolle unterziehen. Ansonsten werde er zur Blutabnahme ins Krankenhaus gefahren, was viel schmerzhafter sei als eine Speichelentnahme.
„Eine solche DNA-Analyse“, so der Erste Kriminalhauptkommissar, „ist für die Beweisführung das Beste und Treffsicherste, was wir gegenwärtig haben. Als Beweismittel allein reicht das allerdings nicht aus.“ Als weiteres Argument führte Dorl die Kosten an. Während ein Schriftgutachten sehr aufwändig und teuer sei, koste ein Gentest nur rund 30 Euro.
Das Justizministerium wollte sich zu diesem Fall nicht äußern.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum