Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frauenparkplätze

Ferdi, Friday, 28.03.2003, 14:44 (vor 8349 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplätze von Bruno am 28. März 2003 12:20:06:

Hallo!

Wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei Frauenparkplaetzen? In der Strassenverkehrsordnung ist davon nirgendwo die Rede, also sind diese "Reservierungen" im oeffentlichen Bereich nicht verbindlich. Sanktioniert werden kann doch nur, was in der Strassenverkehrsordnung steht.

Privat betriebene Parkhaeuser: hier koennte das Hausrecht greifen. Wenn man dort einen Parkschein loest, erkennt man normalerweise die Einstellbedingungen des Betreibers an, das steht im Kleingedruckten in irgendeiner Weise ueberall drauf. Die Frage ist nun: Wenn man sich diese Einstellbedingungen, die irgendwo zur Kenntnisnahme ausgehaengt sein muessen, durchliest und findet dort keine Hinweise auf Frauenparkplaetze, kann man sie dann ignorieren, ohne das Hausrecht zu tangieren?

Eines jedenfalls ist sicher: dieser ganze Scheiss erzeugt eine gehoerige Wut auf Frauen!

Gruss,
Ferdi


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