Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit

Maesi, Thursday, 12.12.2002, 22:14 (vor 8402 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit von Jörg am 06. Dezember 2002 20:11:22:

Hallo Joerg

> > Nun weist EMMA aber ausdrücklich darauf hin, dass die Überwindung eines

Passwortschutzes illegal ist, und deutet das rechtliche Risiko eines entsprechenden Einsatzes an. Eine Strafbarkeit des Aufrufs dürfte daher schwer nachzuweisen sein.[/i]

Das Vorgehen von Emma ist sicherlich ethisch fragwürdig, aber an eine
strafrechtliche Relevanz glaube auch ich nicht.

In einschlaegigen Broschueren wird solche Schnueffelei als psychische haeusliche Gewalt (vgl. Link: permanente Kontrolle) bezeichnet; der EMMA-Artikel ist somit nichts anderes als ein Aufruf zu haeuslicher Gewalt.
Vielleicht sollte man(n) in einem solchen Fall die Polizei rufen und die schnueffelnde Frau wegen haeuslicher Gewalt aufgrund des GewSchG aus der gemeinsamen Wohnung weisen lassen *eg*.

Gruss

Maesi

http://www.frauenforum-unna.de/fh2.htm


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