Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Dies bezüglich habe ich auch schon eine Mail verfasst.

Stefan G., Thursday, 28.11.2002, 00:26 (vor 8417 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Re: Dies bezüglich habe ich auch schon eine Mail verfasst. von Stefan G. am 27. November 2002 22:17:26:

"Nach der Senatsentscheidung über die Klage des Landgerichts Potsdam hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auch eine Klage des Amtsgerichts Düsseldorf für unzulässig erklärt, die sich der Auffassung des Landgerichts Potsdam angeschlossen und darüber hinaus vertreten hatte, die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer verstoße gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes. Das Amtsgericht Düsseldorf, so lautete die Begründung, habe sich weder mit den früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht nur für Männer auseinandergesetzt noch mit dem Umstand, daß Art. 12 a des Grundgesetzes gleichen Verfassungsrang genieße wie Art. 3."

Da kann man(n) nur noch den Kopf schütteln!

Gruß
Stefan


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