Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Dies bezüglich habe ich auch schon eine Mail verfasst.

Stefan G., Thursday, 28.11.2002, 00:17 (vor 8417 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: Dies bezüglich habe ich auch schon eine Mail verfasst. von pit b. am 27. November 2002 18:53:18:

Das lustigste ist ja dass das BVG gar nich gesagt hat das die Wehrpflicht mit der Verfassung im Einklang steht wie alle behaupten.

Doch, hat es! Und zwar mit einer sehr "einleuchtenden" Begründung. Offensichtlich kann man den Leuten den Unfug mit "Frauen und Kindererziehung" nicht mehr verkaufen, weil niemand mehr darauf reinfällt.
Stattdessen wurde jetzt etwas vollkommen Neuartiges erfunden: das Prinzip des Verfassungsranges.
Demnach ist die Wehrpflicht für Männer eine Bestimmung im Range eines Verfassungsartikels. Ebenso wie bspw. der Verbot von Zwangsdiensten oder die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Da diese Artikel den gleichen Rang besitzen, dürfen sie nicht gegeneinander verwendet werden, auch wenn sie sich widersprechen. Interessante Konstruktion, oder?
D.h. man kann jetzt auch einen Artikel in die Verfassung einfügen, der die Meinungsfreiheit verbietet und wenn jemand darauf aufmerksam macht, daß dies einigen anderen Artikeln der Verfassung widerspricht, dann weist man einfach auf die Gleichrangigkeit dieser Artikel hin. Wie einfach!
So wird Unrecht zu Recht erklärt und Lüge zu Wahrheit!

Gruß
Stefan


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