Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Daraufhin noch ein Mail von mir an AI:

Karl, Tuesday, 05.11.2002, 12:44 (vor 8439 Tagen) @ Karl

Als Antwort auf: Mail von AI an mich: von Karl am 05. November 2002 10:43:11:

Sehr geehrter Herr Bartelt,

danke für Ihre Antwort.

Daß "Frauen und Kinder" von AI gesondert exponiert herausgestellt werden, und daß
"geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen" gegenüber Frauen spezifisch hervorgehoben werden, erfordert wirklich eine Ergänzung, auch wenn Sie das im ersten Augenblick nicht verstehen. Ich weiß, daß Sie es "gut" meinen, und daß Ihnen das im ersten Moment schwer verständlich erscheint, ich hoffe jedoch, Sie mit den folgenden Erläuterungen darüber informieren zu können, worum es uns geht.
Es fehlt die Ergänzung, daß es "geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen" gegenüber MÄNNERN gibt, die erstaunlicherweise jedoch im AI-Text NICHT gesondert hervorgehoben werden, wie es mit den Menschenrechtsverletzungen gegenüber "Frauen und Kindern" (ist das eigentlich EINE Kategorie oder sind es ZWEI?) geschieht. Die schlimmste "geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung", die es überhaupt gibt, ist nämlich die Wehrpflicht, der bekanntlich NUR Männer und keine Frauen und noch weniger Kinder unterliegen. Im Krieg als zwangsrekrutiertes Kanonenfutter verheizt, verstümmelt und ermordet zu werden, wiegt schwerer als jede Vergewaltigung, obwohl auch die natürlich auf keinen Fall verharmlost werden darf.
Es kommt mir also nicht etwa darauf an, Menschenrechtsverletzungen gegenüber "Frauen und Kindern"
zurückzuschieben, es drängt sich mir jedoch der Eindruck auf, daß die spezifischen Menschenrechtsverletzungen gegen Männer im AI-Text hintenangestellt werden.
Die "Schwere" der Menschenrechtsverletzung wird nicht adäquat gewürdigt, wenn Vergewaltigungen von Frauen erwähnt, jedoch der Terror gegen Männer durch die Wehrpflicht nicht gesondert hervorgehoben wird.
Ihr lobenswertes Engagement, auf die Einrichtung eines "Zivildienstes" in Rußland hinzuwirken, erfordert ebenfalls eine Ergänzung. Nämlich die, daß die Einrichtung eines "Zivildienstes" NUR für Männer, jedoch nicht für Frauen gelten soll. Auch ein ziviler, sogenannter "Ersatzdienst" ist strafbewährte Zwangsarbeit und richtet sich nur gegen MÄNNER, ist demnach ebenfalls eine geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung.
Eine Menschenrechtsorganisation wie AI sollte sich vor einseitiger modischer Parteinahme für EIN Geschlecht, in diesem Fall das weibliche, hüten. Die Menschenrechte gelten für alle Menschen, sind unteilbar, gelten nicht nur für EIN Geschlecht, sondern für beide Geschlechter.
In der Hoffnung, daß Sie sich dies einmal durch den Kopf gehen lassen:

hochachtungsvoll

Karl


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