Re: Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen
Als Antwort auf: Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Doc am 10. Oktober 2002 18:26:16:
Ich hoffe auch, dass Männer bei der Arbeit einen Bart tragen dürfen!
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Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen
Eine moslemische Verkäuferin darf bei der Arbeit ein Kopftuch tragen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es verwarf damit die Kündigung einer 30-jährigen Kaufhausmitarbeiterin.
HB ERFURT. Das Unternehmen hatte negative Reaktionen der Kunden und Umsatzeinbußen befürchtet. Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen, begründete der Senat seine Entscheidung. Das Unternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Es sei außerdem nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.
Als die Moslemin nach ihrem zweiten Erziehungsurlaub im Jahr 1999 ankündigte, ein Kopftuch zu tragen, befürchtete das Unternehmen eine Verschlechterung des Betriebsklimas und Geschäftseinbußen, wie die Geschäftsleiterin des Kaufhauses Langer, Andrea Marburger, in Schlüchtern sagte.
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- UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Joachim,
09.10.2002, 23:42
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Ferdi,
10.10.2002, 00:18
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Joseph S,
10.10.2002, 17:06
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Ferdi,
10.10.2002, 18:21
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen - terVara, 12.10.2002, 01:58
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Ferdi,
10.10.2002, 18:21
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Joseph S,
10.10.2002, 17:06
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Doc,
10.10.2002, 21:26
- Re: Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen - Joachim, 10.10.2002, 22:09
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Ferdi,
10.10.2002, 00:18