Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
Als Antwort auf: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Joachim am 09. Oktober 2002 20:42:42:
Hallo Joachim,
in diesem Falle sehe ich keine Geschlechterdiskriminierung, weil Frauen ja keinen Bart tragen können. Aber auf jeden Fall ist es eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, die Bestandteil der Menschenrechte ist. In diesem Fall ist die Barttracht auch nicht mit Sicherheitsargumenten begründbar. Die Begründung des Arbeitgebers, die Kunden erwarten von den Paketzustellern ein entsprechendes Aussehen, halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Als Richter würde ich den Typ mal fragen, wie er diese Behauptung belegen will. Hat er etwa eine Unfrage unter den Kunden gemacht und kann ein entsprechendes Ergebnis vorlegen? IMHO ist der Klage des Betroffenen stattzugeben, da Dresscodes und ähnliche Vorschriften im Arbeitsvertrag stehen müssen. Bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht.
Typische Geschlechterdiskriminierung liegt aber dann vor, wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel im Sommer den weiblichen Mitarbeiterinnen luftige Kleidung gestattet, den Männern aber nicht. Auch hier gibt es schon Urteile, die das abgelehnt haben, weil es nicht in den Arbeitsverträgen stand.
Gruss,
Ferdi
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- UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Joachim,
09.10.2002, 23:42
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Ferdi,
10.10.2002, 00:18
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen -
Joseph S,
10.10.2002, 17:06
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Ferdi,
10.10.2002, 18:21
- Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen - terVara, 12.10.2002, 01:58
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Ferdi,
10.10.2002, 18:21
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Joseph S,
10.10.2002, 17:06
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Doc,
10.10.2002, 21:26
- Re: Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen - Joachim, 10.10.2002, 22:09
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Ferdi,
10.10.2002, 00:18