Re: Mehr Recht für die Opfer - wer berät die Frauen?
Als Antwort auf: Mehr Recht für die Opfer - wer berät die Frauen? von Joachim am 30. September 2002 21:29:03:
3. Wohnungszuweisung durch die Gerichte. Ofper von Gewalt können unabhängig vom Familienstand und von den mietrechtlichen Eigentümsverhältnissen einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung geltend machen.
Soll das heissen, dass wenn der Kerl der Mieter der Wohnung ist kann trotzdem der Frau die Wohnung zugesprochen werden?
Wenn das so ist, dann erinnern mich diese Gewaltschutzgesetze immer mehr an die Inquisition im Mittelalter.
Damals wurdem dem Kläger und der Inqisition ein Teil des Besitzes einer verurteilten Hexe zugesprochen.
Das motivierte natürlich bei dem beschuldigen und dem verurteilen einer Hexe.
Wenn eine Frau ihrem Macker aus dem Haus habe will brauch sie ihn nur als Gewaltätig zu beschuldigen, darauf wird der Macker von der Polizei aus dem Haus geworfen, ob er irgendwo eine Möglichkeit zur übernachtung hat ist egal, und dann kann die Frau ihm auch noch die Wohnung wegnehmen.
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Joachim,
01.10.2002, 00:29
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01.10.2002, 00:37
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- Re: Mehr Recht für die Opfer - wer berät die Frauen? - Ferdi, 01.10.2002, 20:52
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02.10.2002, 00:16
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