Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mehr Recht für die Opfer - wer berät die Frauen?

Joachim, Tuesday, 01.10.2002, 00:29 (vor 8472 Tagen)

Meinen Leserbrief habe ich schon abgegeben was die häusliche Gewalt betrifft, habe auf dieses Forum und auf die Sendung Akte02 auf Sat1 aufmerksam gemacht!

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Mehr Recht für die Opfer - wer berät die Frauen?

Osnabrück (S.)
Unter dem Motto „Wer schlägt, muss gehen“ bietet das neue Gewaltschutzgesetz seit Anfang des Jahres miss -handelten Frauen bessere Rechte. Dazu hat jetzt die Frauenberatungsstelle mit finanzieller Unterstützung des Präventionsvereins ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen erstellt, das bei Ärzten und in Apotheken ausgelegt wird.


Drei wesentliche Schritte macht das Gesetz möglich: 1. Platzverweis durch die Polizei. Bei einem Einsatz kann die Polizei den Täter bis zu sieben Tage der Wohnung verweisen. Die Frau erhält von den Beamten ein persönliches Anschreiben der Frauenberatungsstelle, des Frauennotrufs und des Frauenhauses, die Hilfe und Unterstützung anbieten. In den sieben Tagen kann die Frau weitere Schritte in Bezug auf eine mögliche Trennung vorbereiten.
2. Schutzanordnung durch Gerichte. Opfer von Gewalt oder -androhung können bei Gericht so genannte Bannmeilen erwirken. Dem Täter kann unter Strafandrohung untersagt werden, die Wohnung der Frau oder einen bestimmten Umkreis zu betreten und jedwede Verbindung aufzunehmen. Das gilt auch für „Stalking“-Fälle, das heißt bei der Verfolgung und Belästigung durch eine Person, mit der die Frau nicht zusammen lebt oder zusammen gelebt hat.

3. Wohnungszuweisung durch die Gerichte. Ofper von Gewalt können — unabhängig vom Familienstand und von den mietrechtlichen Eigentümsverhältnissen einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung geltend machen. Nach Auskunft der für das Gewaltschutzgesetz besonders geschulten und eingesetzten Polizeiobermeisterin Hannelore Bischof hat die Polizei bisher 19 Platzverweise ausgesprochen, in einem Fall wurde ein Schutzanordnung durch das Gericht erwirkt.

Frauenberatungsstelle und Polizei arbeiten nach übereinstimmender Auskunft gut zusammen. Wichtig sei eine fachkundige Beratung und Begleitung der Frauen, die nach Platzverweisen innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Anträgen und Rechtsvorschriften zu bewältigen haben. Allerdings sehen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle diese Hilfe gefährdet. Der Frauennotruf, der derzeit noch täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) besetzt ist, muss Ende des Jahres aus finanziellen Gründen eingestellt werden. Das Team der Beratungsstelle habe nach Kürzung einer halben Stelle durch die Stadt bereits jetzt seine Kapazitätsgrenzen erreicht.

Um die Beratungen und Gruppenangebote weiter aufrecht erhalten zu können, werde ab 2003 die telefonische Bereitschaft eingeschränkt: „Dann sind wir nur noch drei Mal wöchentlich zu erreichen“, sagt Maria Meyer, „zu wenig für Frauen in Krisensituationen“. Das Problem reiche über die Grenzen der Stadt hinaus. Auch aus dem Landkreis gebe es Polizei-Empfehlungen, sich an die Frauenberatungsstelle zu wenden. Die zum Teil ehrenamtlichen Frauenbeauftragten der Gemeinden seien mit der Aufgabe überfordert.

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