Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: noch schöner wärs...

Minnie, Friday, 26.07.2002, 19:25 (vor 8537 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: noch schöner wärs... von Odin am 26. Juli 2002 11:46:13:

Der Unterhaltspflichtige darf sein Einkommen nicht mutwillig verringern, also auch keine Elternzeit nehmen. Wenn er es dennoch tut, muß er weiterzahlen, auch wenn er kein Geld hat. De Facto zahlt dann die Zweitfrau an die Erste. Beim Kindesunterhalt sehe ich das ja noch ein, aber ich finanziere der Ex nicht den Lebensunterhalt.
Das leid der betroffenen Männer kenn ich erst seitdem ich Zweitfrau bin, vorher war mir diese Problematik nicht bewusst.
Aber trotz allem, werde ich im September meinen "Gebrauchten" heiraten, wir schaffen das schon gemeinsam /obwohl er nie wieder und ich sowies nie heiraten wollte...). Und er muß wenigstens keine Angst mehr haben, daß ich ihn abzocken will.
Tja, leider ist in unserem Staat so vieles noch im Argen - Kinderbetreuung, Familienrecht, Gleichberechtigung (damit meine ich nicht Bevorzugung von Frauen),... - womit soll man bloss zuerst anfangen.

....wenn das Leid der betroffenen Männer schon alleine genug Grund zum Handeln geben würde - und nicht erst dann, wenn Zweitfrauen davon betroffen sind.
Was würde eigentlich passieren, wenn der Mann mit der Zweitfrau ein Kind hat und Erziehungsurlaub nimmt. Die Zweitfrau wäre dann Versorger der Familie, der Mann ohne Einkommen. Müßte er dann Unterhalt an seine Exfrau zahlen? Oder gar die Zweitfrau von ihrem Gehalt?
Odin


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