Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt
Als Antwort auf: Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt von Jörg am 28. Juni 2002 20:08:53:
Hi,
Neu ist, dass jetzt auch schon
[quote]psychische Gewalt ausreicht, um ein vorübergehendes Wohnungsverbot zu
erteilen."[/i][/quote]
Aha? Das Gesetz hätten Tochting und ich vor zwei Jahren brauchen können, bevor Madame abgehaut ist und mein Kind entführt hat. Denn wenn sie was konnte, dann war es, psychische Gewalt auszuüben, dauernd, extrem, gegen die Kleine und mich.
Allerdings denke ich, die Behörden hätten mich ausgelacht, wenn ich mit diesem Ansinnen dort aufgekreuzt wäre. Da ja nicht sein kann was nicht sein darf, nämlich dass eine Frau gewalttätig ist.
Und ausserdem, wie will man psychische Gewalt schon beweisen...
Gruß,
elwu
gesamter Thread:
- Wenn die Liebe in Gewalt erstickt -
Joachim,
28.06.2002, 22:52
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt -
Jörg,
28.06.2002, 23:08
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt - elwu, 28.06.2002, 23:41
- Re: Leserbrief an die Süddeutsche verschickt! - Joachim, 29.06.2002, 00:04
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt - Chrissi, 29.06.2002, 23:40
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt -
Jörg,
28.06.2002, 23:08