Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt
Als Antwort auf: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt von Joachim am 28. Juni 2002 19:52:14:
Ein Zitat aus dem Artikel, auf den soeben hingewiesen wurde:
"Die Polizei hat die Möglichkeit, prügelnde Ehemänner aus der gemeinsamen
Wohnung zu verweisen so lange bis ein Richter im Schnellverfahren darüber
entscheidet, wer in der Wohnung bleiben darf. In dieser Zeit darf sich der
Mann der Wohnung nicht nähern und keinen Kontakt zu seiner Familie
aufnehmen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe oder einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Neu ist, dass jetzt auch schon
psychische Gewalt ausreicht, um ein vorübergehendes Wohnungsverbot zu
erteilen."
Natürlich geht es nicht an, daß ein Mann seine Partnerin schlägt - aber:
Welcher Mann möchte unter diesen Bedingungen überhaupt noch mit einer Frau
zusammenziehen? Es scheint so, als ob eine Frau nur noch zu behaupten
braucht, daß ihr psychische Gewalt angetan wurde und schon muß der Mann bei
Strafe die gemeinsame Wohnung verlassen.
Jörg
gesamter Thread:
- Wenn die Liebe in Gewalt erstickt -
Joachim,
28.06.2002, 22:52
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt -
Jörg,
28.06.2002, 23:08
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt - elwu, 28.06.2002, 23:41
- Re: Leserbrief an die Süddeutsche verschickt! - Joachim, 29.06.2002, 00:04
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt - Chrissi, 29.06.2002, 23:40
- Re: Wenn die Liebe in Gewalt erstickt -
Jörg,
28.06.2002, 23:08