Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Korrektur - Lehrer vergewaltigt Kollegin: Haftstrafe

Jens, Wednesday, 26.06.2002, 23:34 (vor 8567 Tagen) @ SabineK

Als Antwort auf: Re: Korrektur - Lehrer vergewaltigt Kollegin: Haftstrafe von SabineK am 26. Juni 2002 16:32:15:

Hallo Jolanda,
[quote]eine kleine Korrektur möchte ich hier an dieser Stelle jetzt doch einmal anmerken. Die Lehrerin hat nicht erst nach 2 Monaten die Vergewaltigung angezeigt, sondern den Bio-Lehrer wegen einer angeblichen Bedrohung (lesbar im ersten von mir eingefügten Absatz) beschuldigt. Die Anzeige erfolgte wohl schon früher, ansonsten hätte er zu diesem Zeitpunkt nicht einsitzen können (lesbar im zweiten von mir eingefügten Absatz).
[/quote]

Die erste Bedrohung erfolgte währen der Tat. Als sie die Tat anzeigte, dachte sie wahrscheinlich nicht, daß er gleich in Untersuchungshaft sitze. Daraufhin erlog sie den Vorwurf einer erneuten Bedrohung, um das ganze zu beschleunigen, ohne zu wissen, daß schon längst nach ihrem Wunsche gehandelt wurde.
Bei dem Fall gilt: Aussage gegen Aussage. Den Mann kann man eigentlich nicht ins Gefängnis werfen - sonst könnte ja jede kommen.

Jens

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Nach einer intensiven Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte am 8. August vergangenen Jahres in der Pause seine an einem Tisch im Biologie-Vorbereitungsraum stehende Kollegin von hinten packte, ihr den Mund zuhielt und dann gewaltsam den Analverkehr ausführte. Danach habe er sie in den Unterleib geboxt und gekniffen. Während der Tat habe er gedroht, sie und ihren zwölfjährigen Sohn zu töten, wenn sie das Geschehen publik mache. Die Lehrerin hatte sich, so das Gericht, nur durch einen Tritt in den Unterleib befreien können.
Noch in seinem Schlusswort hatte der Angeklagte beteuert: "Ich habe die Tat nicht begangen." Sein Verteidiger Andreas Pöschke meldete erhebliche Zweifel an den Aussagen der Lehrerin und an den durch die Beweisaufnahme offenkundig gewordenen objektiven Tatumständen an. Es sei schwer oder kaum nachzuvollziehen, wie der Angeklagte die vorgeworfenen Vergewaltigung in einem Zeitraum von eineinhalb Minuten habe bewerkstelligen können. Unerklärlich sei auch, dass die 37-Jährige unmittelbar nach der Tat zwei Stunden Deutschunterricht erteilt habe. Als den stärksten Zweifel an deren Glaubwürdigkeit führte der Verteidiger ins Feld, das sie den Angeklagten beschuldigt habe, sie sei von ihm Anfang Oktober bei einer Begegnung in Michelstadt bedroht worden. Zu diesem Zeitpunkt saß der 43-Jährige bereits seit einem Tag in Untersuchungshaft.

Gruß
Sabine


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