Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Lehrer vergewaltigt Kollegin: Haftstrafe

Nick (ehemals: An die Stirn tipp), Wednesday, 26.06.2002, 08:21 (vor 8567 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Lehrer vergewaltigt Kollegin: Haftstrafe von Jolanda am 25. Juni 2002 22:45:25:

Richtig an deiner Bemerkung ist, daß wir alle nicht wissen, was genau an dieser Schule geschah. Wir waren nämlich alle nicht dabei. Niemand war dabei. Es kann deshalb hier, wie für alle Außenstehenden, in keiner Weise darum gehen, Richter zu spielen und zu spekulieren: „hat er oder hat er nicht“. Die objektive Schuldfrage ist für die Erörterung irrelevant.
Worum es jedoch sehr wohl geht ist, WIE das Gericht WELCHE Aussagen und Beweise in WELCHER Weise würdigt – oder eben NICHT würdigt. Das läßt sich beurteilen und auch bewerten. Hätte es irgendwelche klaren Beweise gegeben (beispielsweise Spermien im Rektum der Frau), dann wäre die Tat bewiesen. Dies war nicht der Fall, also stand Aussage gegen Aussage, denn auch Zeugen waren nicht dabei (logo).
Da macht also eine Frau, nach zwei Monaten, eine Anzeige – und der behauptete Hergang ist einfach nur haarsträubend!
In solch einem Fall MUSS das Gericht in ganz außerordentlich strenger Weise die Glaubwürdigkeit der Beiden prüfen, und gegebenenfalls, wenn es zu keinem ganz eindeutigen Ergebnis kommen kann und vernünftige Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten, unter Beachtung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ freisprechen. Es darf nicht verurteilen, „damit eine (vermeintliche) schreckliche Tat gesühnt ist“. So sieht es unsere Rechtsordnung seit über 2000 Jahren aus gutem Grunde vor. Stattdessen hat es offenbar das genaue Gegenteil getan: es hat die Glaubwürdigkeit der Frau selbst dann noch bejaht, nachdem es zu eklatanten Widersprüchen in ihren Aussagen und in ihrem Verhalten gekommen war, die Glaubwürdigkeit des Mannes jedoch wurde verneint, „weil er Alkoholiker ist“, was mit der behaupteten Tat gar keinen kausalen Zusammenhang hat. Wäre es anders, dann dürfte man jeden beliebigen Alkoholiker jederzeit für jede beliebige Tat hinter Gitter bringen, wann immer einem danach ist.
Du reagierst im Grunde ähnlich, Jolanda, wahrscheinlich ohne daß dir das richtig bewußt ist. Nimm’s nicht persönlich, aber darin erkenne ich die spezifische Gefahr der „typisch weiblichen Herangehensweise“ in solchen Fragen. Siehst du denn nicht ein, wenn du mal ruhig darüber nachdenkst, wohin solch „gesundes Frauenempfinden“ führt? Wieviel unbewußtes Vorurteil steckt beispielsweise darin, sofort und spontan über die mögliche Schuld des Lehrers zu spekulieren („wie hätte er es doch sein können“), aber den fetten Balken zu übersehen, daß es den vorliegenden Informationen nach eigentlich nicht so gewesen sein kann, wie es das Gericht bewertet hat. Verlangt da nicht deine spontane Emotion: „Vergewaltigung ist sehr schlimm“ unbedingt nach einem „zugehörigen Täter“, egal wer und egal warum?
Würdest du, klaren Verstandes, wirklich ein, auch für dich gültiges, Rechtssystem auf so einem Prinzip aufgebaut wissen wollen?
Es ist diese unbewußte willige Bereitschaft zum Vorurteil, die mich immer wieder bei Menschen (beiderlei Geschlechts) beklemmt und beunruhigt. Und es ist die neuerliche Salonfähigkeit, gar die gezielte Kodifizierung solch vorurteilsverfallener Haltungen durch „unser“ Feministerium, das mir einen furchtbaren Grusel einjagt: Das ist Rübe-ab-Mentalität in lila! Und das Gefühl dabei ist ruhig, edel und gutgelaunt...?
Das ist ein Rückfall um 400 Jahre. Damals gab es in Europa eine Rechtspraxis, die unbequeme Mitbürger, mehrheitlich Frauen, wegen „erwiesener Hexerei“ zu grausigem Tode brachte. Man akzeptierte seinerzeit bekanntlich eine Methode der Wahrheitsfindung, die darin bestand, das gefesselte Opfer ins Wasser zu werfen: ging es unter und ertrank, dann war es unschuldig (gewesen), schwamm es jedoch an der Oberfläche, dann war es mit dem Satan im Bunde.
Genau der Geist, der solchen Wahn erzeugte, ist heute wieder wirksam in der beginnenden feministisch inspirierten Umgestaltung des westlichen Gesellschafts- und Rechtssystems. Wir reden hier unter anderem über die Indizien, wir sammeln Belege dafür. Die ersten Schritte in die Irrationalität sind schon gegangen und das zitierte Beispiel ist ein solches Indiz. Natürlich sind wir SO weit noch nicht, wie vor 400 Jahren. Und natürlich hat so ein Unsinn vor dem OLG auch keinen Bestand. Noch. Aber die Richtung ist genau diese: falsch, entsetzlich und in die Barbarei führend.
Das ist meines Erachtens die Frage, um die es in diesem Thread geht. Nicht „ob er’s war oder nicht“.


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