Re: Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen
Als Antwort auf: Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen von Rüdiger am 25. Mai 2002 17:27:57:
Hallo Ruediger
Unter Umständen können auch die Kosten für einen Privatdetektiv vor Gericht erfolgreich geltend gemacht werden. Das entschied laut einer ddp-Kurzmeldung in der heutigen FAZ das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 11 WF 70/02). Ein geschiedener Ehemann hatte mit Hilfe eines von ihm engagierten Privatdetektivs ermittelt, daß seine Exfrau bereits in einer gefestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann lebte. Die Frau verlor ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und muß nun zusätzlich zu den Prozeßkosten auch noch die Kosten für den Detektiv in Höhe von rund 6650 Euro bezahlen.
Dieser Urteilsspruch zeigt, dass manchmal Recht und Gerechtigkeit nicht nur den Wortstamm gemein haben. Die Zahl der Lebensabschnittspartnerschaften, die nur inoffiziell bestehen, damit die Einkuenfte aus dem Ehegattenunterhalt nicht versiegen, sind wohl Legion.
Das gescheiteste waere es ohnehin, den anachronistischen Unsinn des Ehegattenunterhalts abzuschaffen. Wenn die Ehe geschieden ist, sollte auch die sich darauf gruendende Unterhaltspflicht erloeschen. Allenfalls koennte ich noch eine gewisse Uebergangsfrist akzeptieren (z.B. zwei bis drei Jahre). Ansonsten kann man wohl doch nur den Rat erteilen, niemals zu heiraten; dann ist der 'nacheheliche' Unterhalt (wie immer man das bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern auch bezeichnen soll) normalerweise auf 3 Jahre beschraenkt.
Interessant ist, dass die Beklagte sogar die Detektivkosten des Klaegers bezahlen muss. Dies deutet darauf hin, dass wohl ein grob missbraeuchlicher Fall vorlag.
Gruss
Maesi
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Rüdiger,
25.05.2002, 20:27
- Re: Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen - Chrissi, 26.05.2002, 22:01
- Re: Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen - Maesi, 27.05.2002, 22:27