Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen
Unter Umständen können auch die Kosten für einen Privatdetektiv vor Gericht erfolgreich geltend gemacht werden. Das entschied laut einer ddp-Kurzmeldung in der heutigen FAZ das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 11 WF 70/02). Ein geschiedener Ehemann hatte mit Hilfe eines von ihm engagierten Privatdetektivs ermittelt, daß seine Exfrau bereits in einer gefestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann lebte. Die Frau verlor ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und muß nun zusätzlich zu den Prozeßkosten auch noch die Kosten für den Detektiv in Höhe von rund 6650 Euro bezahlen.
Gruß, Rüdiger
gesamter Thread:
- Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen -
Rüdiger,
25.05.2002, 20:27
- Re: Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen - Chrissi, 26.05.2002, 22:01
- Re: Ex-Ehefrau muß Detektivkosten zahlen - Maesi, 27.05.2002, 22:27