Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Zur Gerechtigkeit und weiblichen Unschuld

Sergej, Sunday, 26.05.2002, 02:15 (vor 8598 Tagen)

Heute las ich in der (Abend-)Zeitung eine Meldung, die ich hier im Internet allerdings nicht finden konnte: Mutter tötet ihren 4-jährigen Sohn, Haftstrafe 5 oder 6 Jahre - sie wäre psychisch stark belastet gewesen...

Auf der Suche fand ich allerdings mehr als genug ähnlicher Meldungen:

Mutter tötet Säugling

Mutter erwürgt sechsjährigen Sohn

Vater bekommt 8 Jahre Haft für Geiselnahme des Kindes

Mutter zu 5 Jahren Haft verurteilt - sie ließ ihr Kind eines qualvollen Todes sterben. Begründung: Heroinsucht der Prostituierten, Schuld sei bei den Behörden zu suchen! (Jugendamtmitarbeiterin zu Geldstrafe verurteilt)

(schon etwas ältere Nachricht:) Mutter zu 4 Jahren Haft verurteilt - sie ließ ihr Baby verhungern!

Mutter ersticht Tochter - 4 1/2 Jahre Haft! Begründung: "Verlustängste, Hilflosigkeit und Verzweiflung überlagerten die heimtückisch, rücksichtslos und kaltblütig erscheinende Tat, heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb könne nicht von einer ethisch ausgesprochen schlechten Gesinnung von krassestem, primitivstem Egoismus ausgegangen werden, wie sie für einen Mord vorliegen müsste."

Mutter erstickt Kind - 3 Jahre Haft! - Begründung: "Vor uns sitzt keine Bestie, sondern ein leidender Mensch"

Mann zu 15 Jahren Haft für Mord an Ehefrau verurteilt - Begründung und Hintergrund bitte selbst durchlesen - War das etwa kein leidender Mensch?

Mittlerweile sehr alte Meldung: Moeglicherweise Freispruch fuer Mutter -
Eine Mutter, die ihre drei Kinder getoetet hat, wird moeglicherweise freigesprochen. Im Muenchner Prozess plaedierten sowohl die Verteidigung als auch ueberraschenderweise die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Als Begruendung hiess es, die 40jaehrige Angeklagte sei aufgrund einer Bewusstseinsstoerung schuldunfaehig. Die hochverschuldete und krebskranke Frau hatte im oberbayerischen Pinzenau ihren 10jaehrigen Sohn erwuergt, sowie ihre 8jaehrigen Zwillingstoechter mit einer Axt erschlagen. Das Urteil soll morgen frueh fallen.
(- Weiß jemand, wie das Urteil ausgefallen ist? Habe nichts darüber gefunden.)

Lebenslänglich für Vater mit nachweislich schlimmer Kindheit, der Tochter erwürgt. "Am Tag nach dem Urteil bringt Bild die siebte Titelseite. »Endlich hat ein deutsches Gericht trotz sanfter Gutachten der Psychologen und trauriger Berichte aus der Kindheit des Täters den Mut zur Höchststrafe gehabt«, heißt es im Kommentar. Er endet mit den Worten: »Wir müssen handeln gegen das Böse!«"

... Das dürfte reichen - Mir reicht's ganz gewaltig! Wieso sind Frauen immer die armen, leidenden Lebewesen, Männer dagegen kaltblütige Bestien? Ist Weiblichkeit etwa eine Lizenz zum Töten?
Nicht, dass ihr mich falsch versteht, ich finde jede einzelne dieser Taten grauenvoll und furchterregend, aber ich frage mich doch, wieso Täter und Täterinnen nicht nach ihren Taten, sondern nach ihrem Geschlecht verurteilt werden. Wieso fällt es so schwer, Verständnis für das Leiden junger oder älterer Männer aufzubringen im Gegensatz zu den stets in der Opferrolle dargestellten Frau? Wer nimmt sich das Recht, einem Mann den schwärzesten Stempel aufzudrücken und eine Frau in Unschuld zu baden, für ein und dasselbe Verbrechen?

Förderprogramm: Förderung der Mutter-Kind-Beziehung während der Haft - ist ja schön und gut, aber wieso nur für die Mütter? Was ist mit den Vätern? Wieso gibt es da keine Förderprogramme?

Ich finde dies ein sehr schwieriges Thema, weil ich mir nicht das Recht nehme, andere Menschen zu verurteilen und ihnen Strafen aufzudrücken. Ich weiß nicht, wie man am Besten mit so etwas umgehen sollte, aber ich weiß, das die momentane Handhabung alles andere als gerecht und stärkstens von Vorurteilen belastet ist. Es muss endlich eingesehen werden, dass man bei Gewalt nicht zwischen den Geschlechtern trennen kann und dass es keine geschlechterdefinierte Einteilung in Täter und Opfer gibt.
Wer Sicherheit will, muss jeden Übeltäter erkennen, auch wenn dieser weiblich, also eine Übeltäterin ist. Wer psychologische Arbeit an Verbrechern leisten will, muss dies in selbigem Maße bei Männern wie bei Frauen tun.


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