Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125966 Einträge in 30844 Threads, 293 registrierte Benutzer, 312 Benutzer online (0 registrierte, 312 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Kampf gegen Schulpflicht darf im Gefängnis enden (Manipulation)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 11.11.2014, 00:36 (vor 3458 Tagen)

Der Staat darf die Schulpflicht auch mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine hessische Regelung für rechtmäßig, die schulverweigernden Eltern bis zu einem halben Jahr Gefängnis androht.
 
Ein Paar, das neun gemeinsame Kinder hat, war gegen seine mehrfache Verurteilung zu Geldstrafen vor das Verfassungsgericht gezogen. Sie beriefen sich darauf, aus Glaubens- und Gewissensgründen ihre Kinder selbst zu Hause zu unterrichten.
 
Das Verfassungsgericht sieht hier einen klaren Vorrang der allgemeinen Schulpflicht. Die Schulpflicht verhindere religiös oder weltanschaulich motivierte “Parallelgesellschaften” und sorge für die Integration von Minderheiten. Selbst ein erfolgreicher Heimunterricht berge die Gefahr, dass Kinder nicht die nötige Toleranz gegenüber anderen Meinungen erlernen. Hierfür biete die Gemeinschaft von Schulklassen die geeignetere Grundlage.
 
Auch die mehrfache Verurteilung halten die Richter für rechtmäßig. Auch wenn die Kinder aufgrund einer Grundsatzentscheidung nicht zur Schule geschickt würden, liege bei jeder Schulverweigerung ein eigener Fall vor. Die Sanktionen seien auch verhältnismäßig. So hätten die Eltern selbst nicht dargelegt, dass sie sich ernsthaft um Alternativen zum Heimunterricht bemüht hätten. In Frage wäre zum Beispiel gekommen, die Kinder auf eine Bekenntnisschule zu schicken (Aktenzeichen 2 BvR 920/14).

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/11/07/kampf-gegen-schulpflicht-kann-im-gefaengnis-enden/

die hier vorgeschobene, sogenannte, Toleranz ist einfach erklärt: Jenes lauwarme Gefühlsgemisch aus Ekel, Verachtung und Mitleid – bekannt als Toleranz.

Es ist schon beeindruckend mit welch brachialer Gewalt der Staat vorgeht, wenn sich jemand gegen die staatliche Indoktrination der Kinder wehrt. Ein Indoktrination die aus einem Gemisch von Hokuspokus, Pseudowissen, Korruption und Scharlatanerie besteht.

Verwunderlich ist das aber nicht in einem Staat, in dem Vergleiche verboten sind, bei denen die vier Grundrechenarten angewendet werden.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Was man tun kann:

Steffen, Tuesday, 11.11.2014, 05:31 (vor 3457 Tagen) @ Rainer

Sein Kind instruieren, die Schulpflicht zu erfüllen, und sehr viele kritische Fragen zu stellen.

Avatar

Der Staat übt so Macht u. Kontrolle aus.

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 11.11.2014, 08:48 (vor 3457 Tagen) @ Rainer

Der Argumentation ist klar zu entnehmen, dass es dem Staat vordergründig nicht um die Vermittlung von Wissen geht, sondern die Indoktrination von vermeintlichen Werten. Es wäre also völlig egal, wenn die Eltern ihre Kinder zu Hause auf Hochschulniveau schulen, Hauptsache die Wertevermittlung ist garantiert. Nun ist Wertevermittlung sicherlich eine wichtige Aufgabe, aber es gibt keinen Grund, dass der Staat diese Aufgabe leistet. Erziehung erfolgt zuerst in der Familie. Bei der Vermittlung von "Toleranz" handelt es sich um einen Wort-Trojaner. Es geht denen nicht um Toleranz, sondern Akzeptanz und das sind 2 vollkommen unterschiedliche Dinge. Toleranz besagt, dass man eine eigene Meinung haben kann und die andere wahrnimmt, nicht bekämpft. Akzeptanz dagegen bedeutet, dass man die eigene Meinung verdrängt und die Fremdmeinung übernehmen muss. Genau darum geht es denen grundsätzlich.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland keine definierten Werte gibt. Wer also Werte vermitteln will, muss solche erst einmal haben. Der Staat unterscheidet da z.B. zwischen guten und schlechten Werten. Schlechte Werte sind nach deren Meinung z.B. Nationalstolz, familiärer Zusammenhalt. Dagegen sind Lügen und Betrügen erlaubt, die Politik und Justiz liefert dazu die Vorlagen. Man sieht also, dass die staatlichen Werte zweifelsfrei ideologisiert sind und keine Schnittmengen mit menschlichen Werten haben müssen.

Avatar

Kampf gegen Schulpflicht darf im Gefängnis enden

WilhelmTell @, Schweiz, Tuesday, 11.11.2014, 14:55 (vor 3457 Tagen) @ Rainer

  • Die Mutter meldet sich mit dem Kind ab.
  • Offiziell (auf dem Papier) zieht sie mit ihrem Kind ins Ausland.
  • Faktisch bleiben Mutter und Kind im Land.
  • Da das Kind offiziell gar nicht mehr in Deutschland lebt muss es auch nicht in Deutschland zur Schule. Es wird folglich unbehelligt zuhause unterrichtet.

Würde ein solches Vorgehen funktionieren?

--
Wenn ich so bin, wie ich bin, bin ich ich.

Avatar

Kampf gegen Schulpflicht darf im Gefängnis enden

Jose Morales, Tuesday, 11.11.2014, 15:38 (vor 3457 Tagen) @ WilhelmTell

Glaube ich nicht. Die Frau muss ja arbeiten, dadurch wird sie automatisch erfasst. Über die Versorgungsträger etc. wird sie auch "erfasst". Für Frau und Kind gilt der Verweis auf die Krankenversicherungspflicht ... dass muss ja auch irgendwie funktionieren. Also ich halte das für unmöglich. Ich kannte mal jemanden, der ist 10 Jahre vor dem Finanzamt abgetaucht und musste sich mittels Strohmännern "am Leben" halten. Miete über den, Handy über den, Auto über den ... also das geht, aber man muss das koordinieren. Er ist dann mal wieder bei einer zufälligen Polizeikontrolle erfasst worden und war wieder "ladungsfähig".

Ein klares Bekenntnis

Manhood, Tuesday, 11.11.2014, 16:25 (vor 3457 Tagen) @ Rainer

Das Verfassungsgericht sieht hier einen klaren Vorrang der allgemeinen Schulpflicht. Die Schulpflicht verhindere religiös oder weltanschaulich motivierte “Parallelgesellschaften” und sorge für die Integration von Minderheiten. Selbst ein erfolgreicher Heimunterricht berge die Gefahr, dass Kinder nicht die nötige Toleranz gegenüber anderen Meinungen erlernen. Hierfür biete die Gemeinschaft von Schulklassen die geeignetere Grundlage.

Das heisst nichts anderes, als dass die Schulpflicht aus Gründen der ideologischen Indoktrination besteht, und Fragen, was das Kind überhaupt schulisch erlernt, keine Sau interessieren. Auch interessant der in sich geschlossene Widerspruch, wonach man eine ausserschulische Schulung nicht tolerieren könne, weil man aus Gründen der Toleranz keine Vermittlung von anderen Werten tolerieren kann.

Grüsse

Manhood

--
Swiss Lives matter!!![image]

powered by my little forum