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Hadmut Danish hat ins Wespennest vom kleinen Maas gestochen (Manipulation)

Henry @, Tuesday, 10.05.2016, 13:13 (vor 2928 Tagen) @ shockley

Task Force von Justizminister Maas arbeitet ohne gesetzliche Grundlage

Dies ist keine verleumderische Behauptung von Gegnern der von Justizminister Maas ins Leben gerufenen Internet- Zensorentruppe, sondern das überraschende Eingeständnis des Justizministeriums, das von einem hartnäckigen Informatiker, Hadmut Danish, dazu gebracht wurde, seine Fragen zu beantworten.

Bei der Task Force handelt es sich um ein völlig undurchsichtiges Unternehmen, bei dem weder die Rechtgrundlage, noch die Verantwortlichkeiten klar sind. Von den Entscheidungen dieser Internetwächter Betroffene haben keine rechtliche Möglichkeit, sich zu wehren.

Fest steht, dass der Minister sowohl die Internetanbieter Facebook, Google (für seine Videoplattform YouTube) und Twitter, die zivilgesellschaftlichen Organisationen eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), jugendschutz.net, klicksafe.de, die Amadeu-Antonio-Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie den Verein Gesicht zeigen! eingeladen hat.

Alle Eingeladenen seien der Aufforderung freiwillig gefolgt. Vorher gab es jede Menge Druck auf die Internetanbieter, sowohl vom Justizminister, als auch von einschlägigen Akteuren, gegen „Hassbotschaften“ im Netz vorzugehen. Es gab sogar mehrere Klagen gegen Facebook und Google. Auf diese Weise wurde der „Freiwilligkeit“ nachgeholfen.

Die Eingeladenen gründeten, wohl ebenfalls nach Aufforderung, eine Task Force, von der, laut Ministerium, „nach intensiven Beratungen Standards für die zielgerichtete Löschung rechtswidriger Hassbotschaften festgehalten (wurden). An diesen Standards können sich alle Anbieter von sozialen Medien und anderen Internetdiensten orientieren, über die fremde Inhalte verbreitet werden können… Die von der Task Force erarbeiteten Maßnahmen sollen die Verfolgung von online begangenen Straftaten nicht ersetzen. Zur Ermittlung der Täter und zur Anklage der begangenen Straftaten sind weiterhin die zuständigen Strafverfolgungsbehörden berufen.“

Was sofort die Frage aufwirft, wozu diese Task Force dann gebraucht wird. Wie umfangreich ihre Arbeit ist, kann das Ministerium nicht beantworten. Man erfährt nur, dass die Treffen im Ministerium stattgefunden haben und die beteiligten Ministerialbeamten in ihrer „regulären Arbeitszeit“ tätig waren.

Die Antwort auf die Frage, durch wen das Gremium über anzuwendendes Recht informiert wurde, verursacht Gänsehaut der unangenehmen Art:

„In den Sitzungen der Task Force wurden im Dialog zwischen den beteiligten Akteuren “Best Practices” für den Umgang mit Hassbotschaften im Internet erarbeitet sowie der Ausbau bestehender Kooperationen zwischen den vertretenen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vereinbart. Die Task Force hat daher keine Regeln oder gesetzliche Bestimmungen angewendet.“

Solche undurchsichtigen Gremien, die jenseits gesetzlicher Bestimmungen agieren, vermutet man in Diktaturen und nicht im Hause eines Ministers einer demokratisch gewählten Regierung, der qua Amt für die Einhaltung von Recht und Ordnung zuständig ist.

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