Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Soso, die GEZ-Gebühr ist also auch ein Relikt aus der NS-Zeit. (Frauen)

Musharraf Naveed Khan, Sunday, 25.05.2014, 12:54 (vor 3626 Tagen) @ Conny

Wer wochenlang kein Radio hörte, musste trotzdem zahlen; beim Außerbetriebnehmen der Anlage konnte monatlich gekündigt werden, jeweils bis zum 16. des Monats bei seinem Postamt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChr#Rundfunkgenehmigung_1932

Ich wollte gleich mal schauen, ob außer der GEZ-Gebühr auch gleich die Kündigungsfristen aus der NS-Zeit übernommen wurden, aber scheinbar sind die da heute etwas flexibler geworden. Theoretisch kann man auch am letzten Tag im Monat kündigen.

Guten Tag,

Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.

Das ist gesetzlich so geregelt.

http://www.123recht.net/GEZ-Kuendigungsfristen-__f48080.html


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