Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125960 Einträge in 30841 Threads, 293 registrierte Benutzer, 392 Benutzer online (0 registrierte, 392 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung! (Feminismus)

Detektor, Friday, 18.04.2014, 21:21 (vor 3664 Tagen) @ Kurti

Ich bin kein Jurist, daher ist meine Aussage mit äußerster Vorsicht zu werten. Aber ich bilde mir ein, irgendwo mal gelesen zu haben, dass du jemandem beim Begleichen einer Geldstrafe zumindest nicht OFFIZIELL helfen darfst.

Geldstrafe ist vom zivilrechtlichen Aspekt her eine Schuld bzw. eine Forderung. Und von diesem Aspekt her ginge es unproblematisch, § 267 I BGB, allerdings mit der Maßgabe, dass der Schuldner "nicht in Person" zu leisten hat. Und genau das ist hier möglicherweise der Fall. Hm... Aber was spricht gegen eine simple Schenkung in Höhe der geforderten Summe, so dass die Person dann "in Person" problemlos leisten kann? Eigentlich doch nichts. Aber dann wäre dieses "hat in Person zu leisten" ja nur eine sinnlose Förmelei, jedenfalls im konkreten Fall.

Und wo beginnt überhaupt "helfen". "Ich helfe dir" kann ja auch bedeuten, pro forma jemanden in seiner Firma einen Job zu geben, sofortige Gehaltsvorauszahlung zu gewähren und definitive Entlassung nach ebendiesem Monat.

Fragen über Fragen :-|

--
Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum