Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Mitten in Deutschland (Allgemein)

Sachse @, Wednesday, 18.12.2013, 17:45 (vor 3789 Tagen)

Das Landgericht Osnabrück hat den Kindesvergewaltiger am Dienstag zu einer milden Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch die Eltern, die wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes angeklagt waren, kamen glimpflich davon. Eine Verurteilung zu Schmerzensgeld zusätzlich zur dreijährigen Bewährungsstrafe lehnte das Gericht ab. Da die Täter allesamt Sozialhilfe erhielten, hätten sie keinen finanziellen Spielraum, begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung. Auch zu Sozialdienst seien sie nicht zu verpflichten, da sie sonst mögliche Arbeitsangebote nicht wahrnehmen könnten. Obwohl ihnen bekannt war, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von der kulturellen Tradition eine Straftat ist, berief sich die seit 1995 in Deutschland lebende Familie auf die „muslimische Tradition“. Wie das Urteil zeigt mit Erfolg.

Soviel zur Rechtsprechung in Deutschland. Falschbeschuldigte sitzen gleich mal Lange ein

Eine Elfjährige zu vergewaltigen

Das ist kulturell "geschützt"

Ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Moslem hatte 2006 im Alter von 21 Jahren ein 11jähriges, aus der Verwandtschaft entführtes Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, weil sich das Kind zuvor mehrfach weigerte, mit ihrem künftigen Bräutigam den Beischlaf zu praktizieren.

schon etwas älter, aber immer noch zum erbrechen

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


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