Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden. (Vaeter)

Yussuf K., Friday, 16.08.2013, 10:30 (vor 3907 Tagen) @ Quixote

Der Focus der Familiengerichte richtet sich dem äußeren Anschein nach nur auf das vermeintliche (juristisch undefinierte) Kindeswohl. In Wahrheit und damit der alltäglichen Praxis haben Familiengerichte die Aufgabe, dass Mütterwohl zu sichern. Das veraltete Klischee: "Geht's der Mutter gut, geht's auch dem Kind gut." ist längst und seit Jahrzehnten überholt.

Wenn es für mich auf diesem Gebiet jemals eine Strafrechtsreform geben sollte, dann gehört für mich dort zwangsläufig die Strafbarkeit solchen "mütterlichen Verhaltens" mit hinein. Wer als PAS verübt, wer Umgang vereitelt und dem Kind den anderen Elternteil vorenthält, hat sich strafbar gemacht. Ich würde das sogar für 20 Jahre rückwirkend beschließen, um all die Weiber, deren Anwaltschaft, Justiz- u. Jugendamtsangehörigen vor ein Volksgericht (nicht die Justiz wie wir sie bisher kennen) zu bekommen.


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