Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Femen (Allgemein)

knn, Saturday, 06.07.2013, 13:12 (vor 3947 Tagen) @ Nardus

Nach deutschem Gesetz ist jeder Betreiber einer HP verpflichtet ein Impressum zu hinterlegen.

Nur, wenn es ein in Deutschland lebender Betreiber ist. Und selbst da gibt es so weit ich weiß keine höchstrichterliche Klärung.

Dies gilt auch für solche tagträumenden Tussis, ob fake oder nicht. Es wird zwar nicht viel bringen aber die paar euronen sind es mir wert. Volksverhetzung ist allerdings ein andderes Kaliber......

Die Grafik mit dem hochgehaltenem Hodensack ist von der Website von Femen.

Wenn du schon vorhast gegen Volksverhetzung zu klagen, warum gehst du dann nicht gegen Femen vor?

Ich halte diesen Blog übrigens immer noch für einen Fakeblog.

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Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
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