Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Definitionen

Tätiger, Monday, 08.11.2010, 20:27 (vor 4936 Tagen) @ Borat Sagdijev
bearbeitet von Tätiger, Monday, 08.11.2010, 20:31

Vergewaltigung = Missbrauch des Körpers eines anderen ohne dessen
geistigen und körperlichen Einverständnis.

Missbrauch ist hochgradig subjektiv und zudem oft noch von der Zeit der
Befragung des Subjekts abhängig.

Verhalten ist etwas Objektivierbares.
Eine Handlung ist etwas Subjektives, da es die Intention beinhaltet.
Der Sexualakt ist das Verhalten, genauso wie die evtl. (Abwehr)Reaktion.
Aus dem Verhalten kann der Beobachter versuchen die Handlung zu interpretieren.
Nur Beteiligten können ihre über Intentionen und damit über ihre Handlungen bescheid wissen.

Dass es Missbrauch oder Aktionen gegen unseren Willen gibt, dürfte für
jeden nachvollziehbar sein. Dass diese von Seiten dritter nicht restlos
aufgeklärt werden kann, ist auch klar.

Es gibt aber Anhaltspunkte unterschiedlicher Glaubwürdigkeit.
Wenn im (hypothetischen) Opfer Stresshormone freigesetzt werden und es sich mit aller Kraft
wehrt, ist das ein Indiz, dass der Akt nicht in seinem Interesse war.
Wenn das Opfer nicht in der SM Szene verkehrt, Borderline gestört ist, oder sonstiges Interesse an
Gewalt zeigt, ist das weiteres Indiz.
Wenn das Opfer keine Gegenleistung erhält, usw...
Genauso können wir gewisse Verhaltensweise für sehr unwahrscheinlich betrachten,
z.B. das ein Kind Sex mit einem Erwachsenen will.

Du wirfst zu oft mit Einzelbeispielen und dann wieder "Allen" um dich.
Verallgemeinerungs- und Einzelbeispielzwang?

nein. Deine ursprüngliche Aussage habe ich als "alle Frauen wollen vergewaltigt werden" interpretiert.
das bestreite ich und auch die Aussage "alle Frauen wollen von einem attraktiven Mann vergewaltigt werden" halte ich für sinnlos, denn der "attraktive Mann nimmt sie sich" lediglich.

Gibt es Glück für dich auch nicht, weil es rein subjektiv ist?


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