Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Stellungnahme der Bundeskanzlerin

Christine ⌂, Wednesday, 22.11.2006, 16:02 (vor 6368 Tagen) @ Wattebausch

oder doch nicht?
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,449681,00.html
Es wird wahrscheinlich wieder an Videospielen festgemacht werden, was man
allerdings auf seiner Seite liest, klingt so verwirrt gar nicht.

http://www.keinMensch.de/

Das andere erwähnte Posting befindet sich hier:

http://www.das-beratungsnetz.de/forum/beitrag.php?thema=00013&beitrag=25736&beratungsfeld=

--

Amoklauf
Jugendschutz: "Es gibt keine einfachen Lösungen"
Veröffentlicht am: Di, 21.11.2006

Der Staat hat einen Schutzauftrag und eine Wächterfunktion. Daran erinnerte
Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Amoklauf eines 18-jährigen an einer
Realschule im westfälischen Emsdetten.

Eine aktuelle Frage ist der Umgang mit so genannten Killerspielen. Eine
grenzenlose Toleranz gegenüber gewaltverherrlichenden Medien ist nicht angezeigt.

Die Tat des jungen Mannes am 20. November 2006 in Emsdetten erinnert an das
entsetzliche Ereignis im Gutenberg-Gymnasium in Erfurt am 26. April 2002. Ein
ehemaliger Schüler war damals Amok gelaufen, 17 Menschen mussten sterben. Auch
dieser Täter spielte häufig "Counterstrike", ein gewalttätiges Computerspiel.

Damit Eltern beim Medienkonsum ihrer Kinder mitreden können, rief die
Bundesregierung die Initiative "Schau hin - was deine Kinder tun!" ins Leben.

Schau hin! http://www.schau-hin.info/


Das Bundesfamilienministerium gab im Oktober 2006 ein Studie in Auftrag, die
dieses Problemfeld untersucht. Aus den Ergebnissen dieser Studie
werden kurzfristig Konsequenzen gezogen.

Bisher prüft die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) die
Altersfreigaben für Computerspiele. Altersfreigaben sind seit dem 1. April 2003
gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt gilt es, Bedingungen zu finden, die diese
Selbstkontrolle verbessern.

Als Konsequenz hatte die Bundesregierung bereits damals eine Reihe von Maßnahmen
beschlossen.

Runder Tisch


Ein Runder Tisch setzte sich zum Ziel, die Gewaltdarstellung in den
elektronischen Medien einzudämmen und Toleranz in der Gesellschaft zu
stärken. Teilnehmer waren damals: Bund, Länder, öffentliche und private Rundfunk-
und Fernsehanstalten sowie große Internet-Provider und Fernsehproduzenten.

Im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung verständigten sich die
Teilnehmer auf eine Reihe von konkreten Maßnahmen, Leitlinien und
Initiativen. Beispielsweise wurde die Initiative "Schau hin!" ins Leben gerufen.
Diese soll helfen, für das Thema "Kinder und Medien" stärker zu sensibilisieren
und Eltern dabei zu unterstützen.

Ergebnis des Gesprächs war ein 10-Punkte-Programm "Leitlinien gegen Gewalt und
für Toleranz", das die wichtigsten Ziele verantwortungsbewussten Verhaltens in
der Mediengesellschaft zusammenfasst.

Die Leitlinien

http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/48/493548/multi.htm

Bund und Länder haben darüber hinaus die gesetzlichen Schritte zur
Gewaltprävention und Konfliktbewältigung sowie zur Stärkung des Jugendschutzes
ergriffen.

Keine Waffen an Jugendliche


Das Waffengesetz wurde verschärft: Insbesondere Jugendlichen bis zu bestimmten
Altergrenzen und Personen, die als unzuverlässig eingeschätzt werden, soll der
Zugang zu Waffen unmöglich gemacht werden.

Besonders gefährliche Waffen wie Pumpguns, Wurfsterne und Spring-, Fall-, Faust-
und Butterflymesser wurden verboten.

Gewaltmedien eingedämmt


Im Jugendschutz wurden die Befugnisse der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Schriften erweitert. Der Zugang Jugendlicher zu Medien mit gewalttätigem Inhalt
wurde durch das neue Jugendschutzgesetzes wesentlich erschwert.

Gesetzliche Maßnahmen allein reichen aber nicht aus. Es bedarf des breiten
Engagements der Zivilgesellschaft.

In eigener Sache: Wir wollen für Sie noch zielgenauer schreiben. Beteiligen Sie
sich deshalb bitte an unserer Umfrage
http://umfrage-bundesregierung.de/output/bpa_zufriedenheit/splash.php>

Kontext


Jugendschutzgesetz
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=12862.html>Schau
hin! http://www.schau-hin.info/ Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware
http://www.usk.de


Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/

Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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