Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausmann

J.M., Tuesday, 11.02.2003, 17:50 (vor 7748 Tagen)

Ich hab ja schon mal geschildert, welche Taktik ich bei meinem ersten "Familienversuch" eingeschlagen habe,(Unterhaltsverzögerung usw) als Folge davon bin ich ja auch kein "richtiger" Vater. Meiner Meinung nach sind das ohnehin nur die wenigsten Trennungsväter, aber das nur nebenbei.

Meine jetzige Freundin studiert gerade, sie wird bald Diplompsychologin sein und als solche sicherlich Karriere machen wollen. Kinder will sie aber auch und heiraten selbstverständlich. Ich habe nun den Vorschlag gemacht, dass ich, alldieweil es beruflich bei mir nicht so gut aussieht, zu Hause bleibe, wenn ein Kind ansteht. Ich erntete zunächst Zustimmung, wohl weil ihr das Berufsleben noch fremd ist und sie sicherlich Vorstellungen davon hat, die von Film und Fernsehen (Werbung!) beeinflusst sind. Meinetwegen, aber sollte ich mich auf eine Heirat einlassen und die Situation so gestalten können, gelten dann für mich dieselben Unterhaltsgesetze wie für Frauen? Wäre ja nicht schlecht, oder? Weiß jemand näheres?

JM

Re: Hausmann

Elmar, Tuesday, 11.02.2003, 18:57 (vor 7748 Tagen) @ J.M.

Als Antwort auf: Hausmann von J.M. am 11. Februar 2003 15:50:32:

Ich hab ja schon mal geschildert, welche Taktik ich bei meinem ersten "Familienversuch" eingeschlagen habe,(Unterhaltsverzögerung usw) als Folge davon bin ich ja auch kein "richtiger" Vater. Meiner Meinung nach sind das ohnehin nur die wenigsten Trennungsväter, aber das nur nebenbei.

nebenbei möchte ich dir nicht sagen, was ich von der aussage halte.

Meinetwegen, aber sollte ich mich auf eine Heirat einlassen und die Situation so gestalten können, gelten dann für mich dieselben Unterhaltsgesetze wie für Frauen? Wäre ja nicht schlecht, oder? Weiß jemand näheres?
JM

ganz einfach: theoretisch ist vor dem gesetz jeder gleich, praktisch gilt das nicht für mütter. in dem von dir angesprochenem fall mußt du 99% sicherheit damit rechnen, daß mama dann doch zuhause bleiben darf, und wirst zum s.o.

elmar

ich darf mal verlinken ? (n/t)

hotstepper, Wednesday, 12.02.2003, 00:56 (vor 7747 Tagen) @ Elmar

Als Antwort auf: Re: Hausmann von Elmar am 11. Februar 2003 16:57:26:

danke vapautunut

Re: ich darf mal verlinken ? (n/t)

JM, Thursday, 13.02.2003, 21:14 (vor 7746 Tagen) @ hotstepper

Als Antwort auf: ich darf mal verlinken ? (n/t) von hotstepper am 11. Februar 2003 22:56:13:

Danke, ich hab´s mir schon gedacht. Und ich muß mich unromantisch nennen lassen, aber das ist leichter zu ertragen als solche Ungerechtigkeiten. Keine Angst, ich bin geheilt und die Kondomschachtel ist immer griffbereit. Ist doch eh sauberer...

Re: Hausmann

Mike, Wednesday, 12.02.2003, 23:42 (vor 7746 Tagen) @ J.M.

Als Antwort auf: Hausmann von J.M. am 11. Februar 2003 15:50:32:

Ich hab ja schon mal geschildert, welche Taktik ich bei meinem ersten "Familienversuch" eingeschlagen habe,(Unterhaltsverzögerung usw) als Folge davon bin ich ja auch kein "richtiger" Vater. Meiner Meinung nach sind das ohnehin nur die wenigsten Trennungsväter, aber das nur nebenbei.
Meine jetzige Freundin studiert gerade, sie wird bald Diplompsychologin sein und als solche sicherlich Karriere machen wollen. Kinder will sie aber auch und heiraten selbstverständlich. Ich habe nun den Vorschlag gemacht, dass ich, alldieweil es beruflich bei mir nicht so gut aussieht, zu Hause bleibe, wenn ein Kind ansteht. Ich erntete zunächst Zustimmung, wohl weil ihr das Berufsleben noch fremd ist und sie sicherlich Vorstellungen davon hat, die von Film und Fernsehen (Werbung!) beeinflusst sind. Meinetwegen, aber sollte ich mich auf eine Heirat einlassen und die Situation so gestalten können, gelten dann für mich dieselben Unterhaltsgesetze wie für Frauen? Wäre ja nicht schlecht, oder? Weiß jemand näheres?
JM

Laß die Finger davon zu heiraten! Die Statistiken sprechen für sich, und du kannst dir eine Menge späteren Ärger ersparen. Und paß auf, daß du ihr kein Kind machst!

Re: Hausmann

Maesi, Thursday, 27.02.2003, 01:42 (vor 7732 Tagen) @ J.M.

Als Antwort auf: Hausmann von J.M. am 11. Februar 2003 15:50:32:

Hallo JM

Meine jetzige Freundin studiert gerade, sie wird bald Diplompsychologin sein und als solche sicherlich Karriere machen wollen. Kinder will sie aber auch und heiraten selbstverständlich.

Deine Freundin wird schon noch merken, dass eine berufliche Karriere und Kinder nur schwer unter einen Hut zu bringen sind, alles eine Frage der Lebenserfahrung.

Ich habe nun den Vorschlag gemacht, dass ich, alldieweil es beruflich bei mir nicht so gut aussieht, zu Hause bleibe, wenn ein Kind ansteht. Ich erntete zunächst Zustimmung, wohl weil ihr das Berufsleben noch fremd ist und sie sicherlich Vorstellungen davon hat, die von Film und Fernsehen (Werbung!) beeinflusst sind.

Ist das Kind erst mal da, dann ist IMHO die Wahrscheinlichkeit gross, dass Deine Freundin ploetzlich ihre Meinung aendert, hauptamtlich Mutter sein will, und Du fuer den groessten Teil des Einkommens zustaendig bist. Letzten Endes musst Du natuerlich selber die Situation einschaetzen und ueberlegen, ob Du mit ihr ein Kind willst, ob Du sie heiraten willst, und ob Du alle daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen bereit bist. Mein Tip an Dich: zoegere sowohl Ehe als auch Kinder so lange hinaus, bis sie wenigstens ihr Studium abgeschlossen und in ihrem Beruf Fuss gefasst hat. Bis dahin hat sie dann wahrscheinlich auch gemerkt, dass die Baeume nicht in den Himmel wachsen. Dann solltest Du die Lage nochmals ueberpruefen; vielleicht hat sich inzwischen auch Deine berufliche Situation geaendert. Bedenke immer dabei: Drum pruefe ewig, wer sich bindet! Ansonsten: wenn Du nicht selber unbedingt heiraten willst, dann lass die Finger davon. Auf keinen Fall eine Gefaelligkeitsehe eingehen, das waere voellig verkehrt.

Frage an Radio Eriwan:

...aber sollte ich mich auf eine Heirat einlassen und die Situation so gestalten können, gelten dann für mich dieselben Unterhaltsgesetze wie für Frauen? Wäre ja nicht schlecht, oder? Weiß jemand näheres?

Antwort:

Im Prinzip ja. Aber es darf nicht vergessen werden, dass Muetter (nicht aber Vaeter) unter dem besonderen Schutz der Verfassung stehen. Selbst wenn die Kinder zum weitaus groessten Teil von Dir betreut werden, kann es passieren, dass bei einer Trennung die Kinder von Deiner zukuenftigen Exe einfach mitgenommen werden und es fuer Dich sehr schwierig ist, sie wieder zurueckzubekommen, solche Faelle hat es schon gegeben; und an den Kindern haengt nun mal meistens der Anspruch auf Unterhalt. Es ist leider offensichtlich, dass Muetter vor deutschen Familiengerichten normalerweise einen Bonus haben, wenn es um Zuteilung der Kinder geht. Es ist jedoch auch moeglich (aber eher unwahrscheinlich), dass das Gericht tatsaechlich Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuteilt und Deine Exe unterhaltspflichtig wird. Dazu ist aber zu bemerken, dass die Wahrscheinlichkeit als Mann von einer Frau Unterhalt zu bekommen, statistisch gesehen viel geringer ist als umgekehrt. In jedem Falle bist Du voellig dem Gericht ausgeliefert, denn es scheint da schon ein erheblicher Ermessensspielraum zu bestehen.

Gruss

Maesi

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