Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Garfield, Friday, 05.05.2006, 19:02 (vor 6572 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Nikos am 05. Mai 2006 08:09:

Hallo Nikos!

"Wenn wir von Diskriminierung sprechen, dann meinen wir niemals niemals niemals die von Männer, sondern ausschließlich immer nur die von Frauen. Die von Männer gibt es ja gar nicht, denn es kann sie nicht geben, aus dem einfachen Grund, daß es sie nicht gibt, weil sie es einfach nicht geben kann, und zwar deshalb, weil sie es nicht gibt, allein deswegen, eben weil es sie nicht geben kann, wo es doch öffensichtlich ist, daß es sie nicht gibt, geschweige denn, daß es sie nicht geben kann."

Es ist noch schlimmer: Diskriminierung von Männern wird von der gemeinen Feministin durchaus erkannt - aber das ist dann positive Diskriminierung, die als wünschenswert und förderungswürdig betrachtet wird.

So gilt es dann als positiv, daß ein junger Mann Wehr- oder Zivildienst leisten muß, weil er so keine junge Frau vom Lehrstellen- oder Arbeitsmarkt verdrängen kann. Daß die Arbeitslosenquote unter jungen Männern höher ist als unter jungen Frauen, interessiert dabei selbstverständlich nicht.

Freundliche Grüße
von Garfield


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