Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Nikos, Friday, 05.05.2006, 11:09 (vor 6572 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Scipio Africanus am 04. Mai 2006 22:23:

Hi Scipio.

Ich denke Dein Deutsch ist schlecht. Du hast es mal wieder nicht verstanden. Die Frauen werden in D diskriminiert, nicht die Männer. Dieses Axiom darf nicht in Frage gestellt, muss nicht bewiesen und braucht auch nicht berücksichtigt zu werden.

Wenn wir von Diskriminierung sprechen, dann meinen wir niemals niemals niemals die von Männer, sondern ausschließlich immer nur die von Frauen. Die von Männer gibt es ja gar nicht, denn es kann sie nicht geben, aus dem einfachen Grund, daß es sie nicht gibt, weil sie es einfach nicht geben kann, und zwar deshalb, weil sie es nicht gibt, allein deswegen, eben weil es sie nicht geben kann, wo es doch öffensichtlich ist, daß es sie nicht gibt, geschweige denn, daß es sie nicht geben kann.

Es ist so, als ob man akzeptieren würde, daß ein Tier plötzlich kein Tier ist.

Alles klar?

Nikos


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