Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Falsche Verführerin

Garfield, Wednesday, 03.05.2006, 17:41 (vor 6573 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Cleo am 03. Mai 2006 14:23:31:

Hallo Cleo!

Ja, sie hätte auch auf den Strich gehen können. Aber 3000 Euro nur für einmal Sex gibt's da nicht, schon gar nicht, wenn frau schon 56 ist...

Es hätte ja auch klappen können. Wer weiß, wie oft es schon geklappt hat?

Ich habe mal von Verwandten meiner Frau von einem Fall gehört, wo ein junges Mädchen einen Rentner wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Ich weiß nicht, ob es da von ihrer Seite Geldforderungen gegeben hat. Jedenfalls mußte dieser Rentner viel Geld aufwenden, um vor Gericht seine Unschuld zu beweisen. Prozeßkostenhilfe kriegt man nämlich auch nicht immer so einfach. Manch einer wird dann vielleicht zu dem Schluß kommen, daß es billiger ist, 3000 Euro zu zahlen, als ebenfalls viel Geld für einen Anwalt und sonstige Gerichtskosten ausgeben zu müssen. Und obendrein noch eine Verurteilung zu riskieren, denn es ist ja allgemein bekannt, welche Hexenjagd gern veranstaltet wird, wenn es um Sexualdelikte geht.

Die jetzige Situation ist so einfach nicht akzeptabel. Genaugenommen kann man als Mann ja schon nirgends mehr ohne zuverlässige Zeugen sein - selbst in den eigenen vier Wänden sollte man immer jemanden haben, der notfalls bezeugen kann, daß man eben nicht irgendwo unterwegs war und irgendein geltungssüchtiges, pubertierendes Mädchen vergewaltigt hat.

Das Mindeste wäre eine deutliche Verschärfung der Strafe für bewußte Falschbeschuldigungen. Eine Bewährungsstrafe finde ich da nicht angemessen. Das Strafmaß muß mindestens dem entsprechen, was dem Opfer im Falle einer Verurteilung geblüht hätte. Zusätzlich muß man bei Sexualdelikten auch noch die Schädigung des guten Rufs des Opfers einbeziehen, und allgemein natürlich die durch die ganze Sache - und womöglich noch durch U-Haft - erlittenen Beeinträchtigungen. Da wären dann entsprechende Schadenersatzzahlungen seitens der Täter angebracht.

Das würde dann schon eher abschreckend wirken und der Justiz auch unnötige Arbeit ersparen. Das jetzige Strafmaß reicht aber offensichtlich nicht aus.

Freundliche Grüße
von Garfield


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